Deutschland erlaubt geschäftsmäßige Sterbehilfe. Das 2015 eingeführte Verbot wurde nun vom deutschen Verfassungsgericht gekippt.

„Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben“, so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts bei der Urteilsverkündung am Mittwoch (26. Februar) in Karlsruhe.

Verbot der Sterbehilfe in Deutschland aufgehoben

Demnach soll geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung künftig in Deutschland möglich sein. Unter strengen Auflagen und Voraussetzungen darf Sterbehilfe angewendet werden. Ärzte, Kranke und Sterbehelfer hatten gegen das 2015 eingeführte Gesetz geklagt. Denn diese Regelung stellt die geschäftsmäßige Selbsttötung unter Strafe. So drohten bislang bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Nur Angehörige oder Nahestehende, die Kranken beim Suizid halfen, blieben demnach straffrei.

Durch das Gesetz sollte verhindert werden, dass Sterbehilfe ein Geschäft wird. Außerdem wollte man dadurch auch verhindern, dass sich Menschen unter Druck gesetzt fühlen, sich bei Erkrankungen das Leben zu nehmen und Suizidhilfe gesellschaftsfähig wird. Nun hob man dieses Verbot allerdings auf, denn der Strafrechtsparagraf 217 sei nicht mit dem Grundrecht vereinbar.

Aktive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt

Bislang war aktive Sterbehilfe in Deutschland also verboten und nur passive Unterstützung, also zum Beispiel durch den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen in Form einer Patientenverfügung, erlaubt. Mit dem aktuellen Gerichtsurteil hoben die Richter dieses Gesetz nun auf. Denn das sei ein Eingriff in die Freiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Trotz der Aufhebung des Verbots soll es dennoch weiterhin strenge Richtlinien geben. Demnach müsse man Suizidhilfe weiterhin regulieren, um zu gewährleisten, dass kein gesellschaftlicher Druck entstehe.

Auch in Österreich liegt bereits ein Antrag vor, mit dem man das Verbot der Sterbehilfe kippen will. Laut aktuellen Medienberichten will man sich hierzulande allerdings erst im Juni damit beschäftigen.