Aufgrund der hoch ansteckenden Delta-Variante des Coronavirus gelten ab heute neue Regeln für Geimpfte. Um Lokale, Hotels oder Friseure besuchen zu können, muss man vollständig geimpft sein. Wer bisher nur eine Teilimpfung in seinem „Grünen Pass“ verzeichnet hat, muss sich noch etwas gedulden, bzw. sich zusätzlich noch testen lassen.

Bei Genesenen reicht jedoch bereits eine Impfung, um als vollständig geimpft zu gelten.

Das gilt ab Sonntag für Geimpfte

Um wie gewohnt Lokale, Friseursalons oder Hotels besuchen zu können, reicht eine Teilimpfung ab sofort nicht mehr. Die Verschärfung gilt ab heute, um damit die hoch ansteckende Delta-Variante des Coronavirus weiterhin einzudämmen. Vollständig Geimpfte erhalten den 3-G-Nachweis ab sofort ab dem Tag der zweiten Impfung. Ein nach dem ersten Stich ausgestellter QR-Code verliert damit seine Gültigkeit.

Weiterhin gilt: Als vollständig geimpft gelten jene, die zwei Stiche eines durch die EU-Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoffs erhalten haben. Lediglich bei Johnson & Johnson reicht eine Impfung. Bisher hat es gereicht, den „Grünen Pass“ mit nur einer Teilimpfung (ab dem 22. Tag nach dem Erststich) als Nachweis herzuzeigen.

Bei Genesenen reicht weiterhin eine Impfung

Für Genesene ändert sich in diesem Fall nicht viel. Denn Personen, die bereits an Corona erkrankt sind und sich wieder erholt haben, erreichen bereits mit einer Impfung den Status des vollständig Geimpften. Einzige Änderung: Auf dem Zertifikat im „Grünen Pass“ stand bisher noch der Vermerk „1/2“ um die beiden Teilimpfungen zu kennzeichnen. Mittlerweile hat man das jedoch an Genesene angepasst und mit „1/1“ vermerkt.

Somit werden jetzt auch alle Personen, die eine Corona-Infektion hatten und eine Impfung erhalten haben, als vollständig geimpft ausgewiesen.

Das gilt bei der Testbefreiung

Wenn Genesene eine Impfung erhalten, verlängert sich die Periode, in der sie von der Testpflicht befreit sind. Grundsätzlich gilt, dass sich Genesene laut der 3-G-Regel 180 Tage nicht testen lassen müssen. Wenn diese Personen aber eine Impfung erhalten, dann verlängert sich ihre testfreie Phase auf 270 Tage.

Für alle anderen, die vollständig geimpft sind, gilt die Testbefreiung ebenfalls für maximal 270 Tage ab dem zweiten Stich. Bei Johnson & Johnson ist die testfreie Zeit bereits ab dem 22. Tag nach der ersten (und einzigen) Impfung auch für 270 Tage gültig.