Ab 1. Juli wird laut Gesundheitsminister Mückstein die Sperrstunde fallen und es dürfte zu weiteren Lockerungen kommen. Ob die Nachtgastronomie zu diesem Zeitpunkt wieder öffnen darf, wird in den kommenden Wochen entschieden.

Laut Tourismusministerin Köstinger werden Clubs und Nachtlokale ab Juli wieder öffnen können.

Ab Juli fällt die Sperrstunde in Österreich

Medienberichten zufolge sind bereits erste Schritte zu den Lockerungen in Österreich ab 1. Juli bekannt. Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein wird ab diesem Zeitpunkt die Sperrstunde fallen, die ab 10. Juni bereits auf 24 Uhr ausgeweitet wurde. Ob zu diesem Zeitpunkt auch die Nachtgastronomie wieder öffnen darf, wollte Mückstein vorerst noch nicht konkret bestätigen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger hingegen erklärte, dass mit Juli alle Einschränkungen, abgesehen von der 3-G-Regel, fallen werden und damit auch die Nachtgastronomie wieder öffnen dürfte. Man werde das Thema aber noch weiter besprechen und in den nächsten zwei Wochen eine Entscheidung treffen.

Diese Regeln sollen ab 1. Juli gelten:

  • Sollte kein 3-G-Nachweis vorgewiesen werden können, ist im Innenbereich Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sonst soll die Maskenpflicht aber fallen.

  • Keinen Mindestabstand mehr.

  • Keine Sperrstunden im Bereich der Gastronomie mehr.

  • Nachtgastronomie wird möglicherweise wieder öffnen dürfen.

  • Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen mehr.

Lockerungen für Gastro und Co.

Ab dem 10. Juni geht Österreich weiter einen Schritt in Richtung Normalität. Nach den Öffnungen am 19. Mai kommen jetzt weitere Lockerungen in Gastronomie und bei Veranstaltungen. Das Gesundheitsministerium hat die neuen Lockerungen bereits erlassen, die ab Donnerstag (10. Juni) gelten werden.

Diese Lockerungen gelten ab 10. Juni:

  • Der Mindestabstand wird halbiert. Von zwei Meter auf einen Meter.

  • Indoor acht Personen pro Tisch in Gastronomie erlaubt (bisher waren es vier).

  • Outdoor 16 Personen pro Tisch erlaubt (bisher waren es acht).

  • Sperrstunde ist auf 24 Uhr ausgeweitet (bisher ab 22 Uhr).

  • Die Quadratmeter-Regel halbiert. Im Handel und in Museen sind künftig pro Kunde nur noch zehn Quadratmeter Fläche nötig. (Bisher galten 20 Quadratmeter pro Kunde).