Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main setzt ein Urteil über den Zustand nach dem Alkoholrausch. Dem Gericht zufolge handelt es sich bei einem Alkoholkater nämlich um eine Krankheit. Zudem darf nun rechtlich keine Werbung mehr für Nahrungsergänzungsmittel gemacht werden, die einen Kater lindern oder vorbeugen. 

Frankfurt am Main, ein deutscher Verein klagt vor dem Oberlandesgericht eine Werbefirma an. Grund dafür sind die Slogans des Unternehmens, das mit Sätzen wie „Natürlich bei Kater“ wirbt. Laut der Verordnung der Lebensmittelinformation, dürfen diese nicht als Heilmittel gegen menschliche Krankheiten beschrieben werden. Die Zuschreibung solcher Eigenschaften, kann vom Gericht rechtlich verfolgt werden.

Eine Störung des Körpers

Im Urteil definierte das Gericht den Kater als „eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit„. Somit lässt sich der Rausch als Krankheit einstufen. Allerdings muss dieser außerhalb der normalen Schwankung der Leistungsfähigkeit liegen. Kopfschmerzen, Müdigkeit und Übelkeit gelten als Symptome der Krankheit, rein physische Beschwerden dagegen nicht. „Sie treten nicht als Folge des natürlichen ‚Auf und Ab‘ des Körpers, sondern infolge des Konsums von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein“, so der Senat des Gerichts. In der Medizin gibt es schon länger einen Begriff für die Kater-Krankheit. Veisalgia beschreibt die körperliche und geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit eines Menschen bei übermäßigem Alkoholkonsum.