Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation und den von der österreichischen Regierung verhängten Ausgangsbeschränkungen, ist es Menschen, die zum Beispiel eine dauerhafte Medikation benötigen, möglich, ein elektronisches Rezept zu beantragen.

Diese Ausnahmeregelung wurde nun in Österreich eingeführt.

Elektronisches Rezept kann jetzt beantragt werden

Der Sinn hinter der Ausnahmeregelung rund um das elektronische Rezept ist schnell erklärt. Normalerweise müssen zum Beispiel auch Patienten mit einer Dauermedikation sich regelmäßig beim Hausarzt ihre Rezepte abholen. In Zeiten des Coronavirus birgt das aber ein großes Ansteckungsrisiko für zumeist ohnehin vorerkrankte Menschen.

Mit dem elektronischen Rezept ist ein Arztbesuch nun nicht mehr nötig, der Kontakt unter Menschen wird also weiter minimiert – das ist bekanntermaßen das Ziel der neuen Maßnahmen. Grundsätzlich kann sich nun jeder Bürger seine Rezepte über das Telefon oder via Fax und E-Mail holen.

So funktioniert das E-Rezept

Und so funktioniert das elektronische Rezept:

  1. Der Patient meldet sich telefonisch bei seinem Hausarzt und schildert Symptome / erklärt die Dauermedikation.
  2. Der Arzt stellt das Rezept aus, speichert es in der sogenannten E-Medikation, die dann von den Apotheken abgefragt werden kann.
  3. Der Patient kann das verschreibungspflichtige Medikament entweder selbst oder in Vertretung aus der Apotheke abholen (lassen).

In manchen Fällen wird das Rezept auch per Mail oder Fax direkt an die Apotheke geschickt, beispielsweise wenn es noch Probleme mit dem elektronischen Rezept gibt. Neben der Maßnahme zum E-Rezept wurde auch die Bewilligungspflicht für Medikamente ausgesetzt, das heißt, die Medikation muss nicht mehr mit einem Chefarzt abgesprochen werden.

In Deutschland funktioniert das E-Rezept übrigens so: