Ab dem 29. Mai dürfen Hotels und Pensionen in Österreich wieder öffnen. Um das Personal und die Gäste im Hotel oder der Pension vor dem Coronavirus zu schützen, gibt es nun genaue Richtlinien der Regierung.

Wir zeigen dir, was es bei einem Urlaub in einem Beherbergungsbetrieb zu beachten gibt.

Urlaub im Hotel: Das musst du beachten

Für alle, die im Sommer trotz der Corona-Pandemie entspannt Urlaub machen möchten, gibt es ab dem 29. Mai wieder die Möglichkeit die Zeit in einem Hotel oder einer Pension in Österreich zu verbringen. Allerdings teilte die Regierung nun einige Richtlinien mit, die vom Personal sowie den Gästen des Beherbergungsbetriebes eingehalten werden müssen, um die Gefahr einer Covid-19-Übertragung so gering wie nur möglich zu halten.

Wie aus den Richtlinien hervorgeht, sind alle Gäste während ihres Aufenthalts dazu verpflichtet, einen Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu anderen Besuchern zu halten. Davon ausgenommen gelten Personen aus demselben Haushalt oder Mitreisende, die aus derselben Wohneinheit stammen. Zudem muss im Eingangsbereich sowie an der Rezeption stets ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Kinder bis zum 6. Lebensjahr oder Personen mit gesundheitlichem Risiko müssen keinen Mundschutz tragen. Im Falle eines Besuches in einer Beherbergung wird zudem dazu geraten, im Vorfeld zu reservieren, um Stausituationen an der Rezeption zu umgehen. Jegliche Zahlungen müssen nach Möglichkeit kontaktlos erfolgen.

Neben speziellen Regelungen gelten in Beherbergungen auch die folgenden allgemeinen Hygienevorschriften und Einschränkungen der Corona-Krise:

  • Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten
  • Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mindestens 30 Sekunden waschen
  • Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden
  • Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
  • Bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen
  • Bei Anzeichen während des Aufenthaltes Kontakt mit Gastgeber aufnehmen

Buffet unter Hygienevorschriften zugänglich

Für das Personal von Hotels und Pensionen hat die österreichische Regierung eigene Regeln festgesetzt. Demnach gelten im Essensbereich künftig die Bedingungen der Gastronomiebetriebe. Ein Buffet darf zudem nur unter strengen Hygienevorschriften zur Verfügung stehen. So müssen bei der Entnahme des Essens Einweg-Handschuhe oder Einweg-Vorlegebesteck von den Gästen verwendet werden. Vor der Entnahme des Essens ist außerdem die Desinfektion der Hände Pflicht. Somit muss beim Buffet stets ein Desinfektionsmittelständer vorhanden sein. Tische und Stühle sind zudem so anzuordnen, dass der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter immer gewährleistet ist. Seminare dürfen nur stattfinden, wenn alle Teilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Abstand von einem Meter untereinander einhalten.

Die Regierung empfiehlt Hotels und Pensionen außerdem ihre Gäste mit Hinweisen in Form von Aufstellern, Schildern, Stehern, Bodenmarkierungen oder anderen Hilfsmitteln auf die Einhaltung der Richtlinien aufmerksam zu machen.