Das Einreisen für EU-Bürger und Bewohner im Schengenraum nach Kroatien ist bereits seit einer Woche möglich. Nun teilte das örtliche Innenministerium mit, dass es auch Urlaubern innerhalb der EU erlaubt ist, nach Kroatien einzureisen.

Allerdings gibt bei der Einreise es einige Dinge zu beachten.

Urlaub in Kroatien: Das musst du beachten

Wie das kroatische Innenministerium am 16. Mai bekannt gab, ist es Urlaubern aus der EU ab sofort erlaubt nach Kroatien einzureisen. Denn laut Innenminister gehöre die Buchung eines Urlaubs zu der Kategorie „wirtschaftliches Interesse“. Eine verpflichtende Quarantäne für die Besucher aus dem Ausland bestehe nach der Einreise nicht. Allerdings muss es für eine erfolgreiche Einreise einen nachweisbaren Grund geben. Dazu zählen eben geschäftliche Gründe, wirtschaftliches Interesse für das Land oder triftige persönliche Gründe.

Zudem müssen Bürger aus dem Ausland ein Dokument bei sich haben, mit dem sie den Grund ihrer Einreise an der kroatischen Grenze belegen können. Für einen Urlaubsbesuch gelten folgende Dokumente als valide: eine Hotel- oder Ferienwohnungsbuchung, die Reservierungsbestätigung einer Parzelle am Campingplatz, der Mietvertrag für ein Boot oder die Bestätigung über eine vereinbarte Urlaubsreise bzw. andere touristische Aktivitäten. Gemäß Angaben des Innenministeriums zähle zudem etwa auch der Besuch eines Zahnarztes als Grund zur Einreise.

Auch private Gründe müssen mit Dokument belegt sein

Als private Gründe für eine Einreise gelten beispielsweise der Besitz von Immobilien oder Booten, die Pflege von Familienmitgliedern oder aber auch der Besuch einer Hochzeit oder Beerdigung. In all diesen Fällen muss auch hier ein Dokument an der Grenze vorgelegt werden, um den Grund der Einreise nachzuweisen. Sollte man sich nicht sicher sein, ob der Einreisegrund als solcher vom Land anerkannt wird, hat man die Möglichkeit das kroatische Innenministerium per Mail zu kontaktieren ([email protected]). Zudem ruft das Ministerium nun alle Touristen dazu auf, die gegebenen Schutzmaßnahmen im Land einzuhalten. Jegliche Einreisenden sind außerdem dazu verpflichtet, an der Grenze ihre Kontaktdaten anzugeben.