Deutschland verbietet das Schreddern von frisch geschlüpften männlichen Küken. Das Verbot tritt allerdings erst ab 2022 in Kraft.

Das Töten von männlichen Küken war bisher Routine. Denn Hähne können keine Eier legen und setzen zu wenig Fleisch an. Sie sind also wirtschaftlich nicht so lukrativ wie ihre weiblichen Artgenossen.

Keine männlichen Eintags-Küken mehr

Das Töten von männlichen Eintags-Küken wird in Deutschland ab Ende 2021 verboten. Die Bundeslandwirtschaftsministerin Juli Klöckner hat dafür nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht eine entsprechende Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Bei Verstößen gegen das künftige Verbot sind nun Sanktionen möglich. 2019 hatte das deutsche Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass die umstrittene Praxis nur noch für eine begrenze Übergangszeit zulässig ist.

So darf man in Deutschland ab 2022 keine frisch geschlüpften männlichen Küken mehr töten. Es sei „ethisch nicht vertretbar“, dass Tiere aufgrund ihres Geschlechts getötet werden, so Klöckner. Etwa 45 Millionen Küken werden jährlich in Deutschland nach dem Schlüpfen getötet. Das passiert üblicherweise durch Schreddern oder Ersticken mit CO2. Dabei wird CO2 in Behälter mit einigen hundert Küken eingeleitet. Innerhalb von Sekunden tritt Bewusstlosigkeit ein und der Tod erfolgt innerhalb von wenigen Minuten durch Sauerstoffarmut im Blut.

Warum werden Küken getötet?

Aus Sicht der Betriebe ist die Tötung der männlichen Küken notwendig, um wirtschaftlich zu sein, da sie nicht wie ihre weiblichen Geschwister Eier legen. Gleichzeitig setzen sie in der Regel weniger Fleisch an. Deshalb sind sie auch nicht für die Mast geeignet. Sie lassen sich praktisch nicht vermarkten, argumentieren die Geflügelzüchter. Deshalb werden sie meist nach dem Schlüpfen erstickt und dann geschreddert. Das ist ab 2022 in Deutschland nun Geschichte. Laut Landwirtschaftsministerin sei das Land damit weltweiter Vorreiter.

Kritik wegen Aufschiebung

Die Opposition kritisierte, dass das Verbot viel früher hätte beschlossen werden sollen. Klöckner argumentierte aber, dass es bisher keine marktreifen Alternativen gegeben hätte. „Mit der Geschlechtserkennung im Ei steht den Betrieben eine Alternative vor, die nicht nur marktreif ist, sondern bis Ende 2021 auch breitflächig verfügbar ist“, so Klöckner bei einer Pressekonferenz. Erst dadurch könne das Tierschutzgesetz greifen. Andernfalls würde die Gesetzesänderung nicht rechtskräftig sein. „Das ist eine deutliche Verbesserung des Tierschutzes“, sagte die Ministerin.

Geschlechtserkennung im Ei

Es gibt zwei Alternativen zum Kükentöten. Einerseits wird einige Tage lang Eiern durch ein winziges Loch etwas Flüssigkeit entnommen. Dadurch kann man das Geschlecht bestimmen. So kann man verhindern, dass Hühner männliche Küken überhaupt ausbrüten. Beim zweiten Verfahren schickt man einen speziellen Lichtstrahl ins Innere des Eis, eine Analyse des reflektierten Lichts ermöglicht die Geschlechtsbestimmung. Die Verfahren müsse man aber noch verbessern.