Ein Mann aus Belgien, der wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt war, wurde nun freigesprochen. Und das aus einem kuriosen Grund. Denn Expert:innen stellten fest, dass der Angeklagte unter einer seltenen medizinischen Krankheit leidet – dem sogenannten Eigenbrauer-Syndrom, bei dem alkoholische Gärung im Körper zu falschen Blutwerten führt.

Der Mann musste insgesamt zweimal bei einer Verkehrskontrolle einen Alkohol-Test machen – beide davon waren über dem erlaubten Wert.

Freispruch aufgrund des Eigenbrauer-Syndroms

Eine ungewöhnliche Gerichtsentscheidung sorgt aktuell in Belgien für großes Aufsehen. Denn im belgischen Brügge wurde ein 40-jähriger Autofahrer trotz nachweislichen Alkoholwerten am Steuer freigesprochen. Das berichtet unter anderem der britische The Guardian. Weiteren Medienberichten zufolge sollen dem Mann bei zwei Verkehrskontrollen im April und Mai 2022 Alkoholwerte von 2,1 und 1,6 Promille im Blut nachgewiesen worden sein. Vor Gericht hatte das jedoch keine Konsequenzen. Und der Grund für seinen Freispruch ist besonders spannend. Denn wie sich herausstellte, leidet er unter einer seltenen Krankheit: dem sogenannten Eigenbrauer-Syndrom.

Bei dieser seltenen Krankheit liegt eine gestörte Zusammensetzung des Mikrobioms im Darm vor. Vor allem übermäßiges Hefewachstum im Darmtrakt ruft eine alkoholische Gärung im menschlichen Körper hervor, die zu positiven Blutalkoholkonzentrationen führen kann. Und das, ohne dabei auch nur einen Schluck Alkohol getrunken zu haben. Patient:innen mit diesem Syndrom können sogar Symptome aufzeigen, die mit einer Alkoholvergiftung übereinstimmen. Darunter fallen beispielsweise undeutliches Sprechen, Stolpern, Verlust der motorischen Fähigkeiten oder Schwindel und Aufstoßen. Bei dem Angeklagten in diesem Fall soll es jedoch keine Anzeichen auf eine Vergiftung gegeben haben und er sei somit fahrtüchtig gewesen.

Drei Mediziner:innen kommen zu demselben Ergebnis

Laut dem Bericht des The Guardians soll die Anwältin des Mannes bestätigt haben, dass der Angeklagte zwar in einer Brauerei arbeitet, dies aber nichts mit dem Vorfall zu tun habe. Drei Ärzt:innen sollen ihn unabhängig voneinander untersucht haben und zu demselben Ergebnis gekommen sein. Der 40-Jährige leidet unter dem Eigenbrauer-Syndrom. Diese Beweislage soll ausschlaggebend für den Freispruch in diesem ungewöhnlichen Fall gewesen sein.