Drei Jahre musste Alex Jürgen dafür kämpfen, einen Pass mit dem Eintrag „X“ und eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag „divers“ zu bekommen. Die Dokumente sind die ersten ihrer Art in Österreich, bei denen es neben „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Auswahlmöglichkeit gibt – und diese auch in Anspruch genommen wurde. 

Möglich war dies aufgrund der Feststellung des Verfassungsgerichtshofes im Vorjahr, wonach intersexuelle Menschen, deren Geschlecht also nicht eindeutig biologisch „männlich“ oder „weiblich“ ist, ein Recht auf entsprechende Urkunden haben. Nicht nur für Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees LAMBDA, ist die Ausstellung der Urkunden ein historischer Schritt in die richtige Richtung.

Innenminister Kickl versucht, Selbstbestimmung zu verhindern

Der österreichische Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) versuchte hingegen bis zuletzt, die Möglichkeit eines dritten Geschlechtseintrages zu verhindern und weißt die Standesämter zum Rechtsbruch auf. Auch, dass für die dritte Auswahlmöglichkeit nur „divers“ zu verwenden ist, geht auf einen Erlass des Innenministers zurück. Auch dürfe das Geschlecht Neugeborener nur als „männlich“, „weiblich“ oder „offen“ eingetragen werden und selbst dann nur wenn sogenannte VdG-Boards (VdG=Variante der Geschlechtsentwicklung) die Intersexualität bestätigen. Diese VdG-Boards gebe es aber bis heute nicht. Das bedeutet: Selbstbestimmt entscheiden, welchem Geschlecht man sich selbst – unabhängig von körperlichen Merkmalen – zugehörig fühlt, darf man dank Kickls diskriminierender Entscheidung weiterhin nicht.

Wer „inter“ (und nicht „divers“) in der Geburtsurkunde stehen haben will, muss das wie Alex Jürgen im Gerichtsweg durchsetzen. Denn Kickls Erlass binde nur die Standesämter, nicht aber die Gerichte, gibt Graupner in einer Aussendung an.