In Frankreich ist künstliche Befruchtung künftig für alle Frauen, also auch für Singles und lesbische Paare, erlaubt. Am Dienstag besiegelte die Pariser Nationalversammlung das sogenannte Bioethik-Gesetz.

Damit wird ein Wahlversprechen von Präsident Emmanuel Macron umgesetzt.

Frankreich öffnet künstliche Befruchtung für alle Frauen

Nach vielen Jahren der Proteste ist es nun endlich möglich. Ein neues Bioethik-Gesetz in Frankreich öffnet die künstliche Befruchtung in Zukunft für alle Frauen. Damit können sich nun also auch Singles und lesbische Paare ihren Kinderwunsch erfüllen. Mehr als ein Drittel der Franzosen unterstützen diese Öffnung laut Umfragen.

Bislang mussten Single-Frauen oder lesbische Paare aus Frankreich ins Ausland reisen, um sich künstlich befruchten zu lassen. Denn in anderen europäischen Ländern, wie etwa Belgien und Spanien, ist das bereits möglich. In Österreich ist diese Behandlung für lesbische Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft leben erlaubt, alleinstehende Frauen sind allerdings ausgeschlossen.

Kritik von Konservativen

Jede Menge Kritik gegen das Bioethik-Gesetz in Frankreich hagelte es vorab vor allem von konservativen und kirchlichen Gruppen. Denn in ihren Augen beraube das Gesetz Kinder einer Vaterfigur und bedrohe traditionelle Familienstrukturen. Der französische Gesundheitsminister Olivier Véran spricht hingegen von einem „guten Tag“ für Frankreich. Laut ihm konnten die ersten Kinder unter dieser Novelle schon Ende des Jahres gezeugt werden.

Die Gesetzesnovelle erlaubt zudem nun mehr französischen Frauen, ihre Eizellen einfrieren zu lassen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu befruchten. Eine solche Behandlung war bislang nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie etwa im Fall einer Krebserkrankung. Außerdem bekommen Kinder, die durch Samenspender gezeugt wurden, damit das Recht, im Erwachsenenalter die Identität ihres Vaters zu erfahren. Leihmutterschaft bleibt allerdings weiterhin verboten, jedoch gibt es durch das Gesetz nun erstmals die Möglichkeit, dass Kinder, die auf diese Weise im Ausland gezeugt wurden, unter bestimmten Auflagen von den Behörden anerkannt werden.