Gleichgeschlechtlicher Sex soll in Indien nicht mehr bestraft werden. Das hat das oberste Gericht des Landes jetzt entschieden. Der Paragraph 377, der das Verbot homosexueller Handlungen regelt, soll nach 156 Jahren aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden. 

Bis zu 10 Jahre Haft

Homosexuelle Handlungen konnten in Indien bislang mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Es sollen zwar nur wenige Menschen nach diesem Gesetz bestraft worden sein, die Belästigung von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transfrauen und -männern soll allerdings durch das Gesetz von der Polizei gerechtfertigt worden sein. Dem soll nun mit dem neuen Beschluss ein Ende gemacht werden. Auf Twitter & Co reagieren jetzt unzählige Menschen in Indien emotional und gerührt auf die Legalisierung von Homosexualität im Land. Unter dem Hashtag #Section377 feiern sie die Abschaffung des Paragraphen.

Versuch, Verbot abzuschaffen, 2013 bereits gescheitert

Für Indien war es ein langer Weg. Bereits 2009 hatte ein Gericht in Neu Delhi für die Legalisierung gleichgeschlechtlicher, sexueller Handlungen gekämpft, allerdings wurden die Errungenschaften aufgrund von Beschwerden christlicher Gruppen 2013 wieder zunichte gemacht. Umso schöner ist es, dass dieses wegweisende Urteil für die Menschenrechte in Indien jetzt endlich getroffen wurde. Leider gibt es weltweit viele Länder, in denen die rechtliche Situation für Homosexuelle noch immer schlecht, wenn nicht sogar lebensbedrohlich ist.

Homosexualität in vielen Ländern noch immer strafbar

Die Situation in Europa und den USA ist mittlerweile vergleichsweise gut, in anderen Ländern haben es Lesben und Schwule aber noch immer schwer. In Afrika und Asien wird Homosexualität mit hohen Strafen geahndet. Dort drohen teilweise bis zu 20 Jahre Haft. Im Sudan, Iran oder Saudi-Arabien wird sogar noch immer die Todesstrafe verhängt. In Russland ist das Thema gesellschaftlich größtenteils ein Tabu, homosexuelle Handlungen werden aber nicht bestraft. 2013 wurde jedoch ein Gesetz verabschiedet, dass positive Äußerungen über Homosexualität mit einer Geldstrafe belegt. Von Gleichberechtigung ist man hier noch meilenweit entfernt.

Die Situation in Österreich

Während in Deutschland Homosexualität bis 1994 strafbar war, gibt es in Österreich bereits seit 1971 kein derartiges Gesetz mehr. Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Menschen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Dieselben Rechte wie Eheleute haben sie damit nicht. Die „Ehe für Alle“ soll aber laut dem Österreichischen Verfassungsgerichtshof ab 01.01.2019 eingeführt werden. Der Verfassungsgerichthof hat im Dezember 2017 alle Regelungen, die homosexuellen Paaren die Schließung einer Ehe bisher verwehrte, aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft. Momentan versucht die Regierung allerdings diese Frist verstreichen zu lassen, ohne bis dahin Änderungen im Gesetzestext vorzunehmen. Ob wir nun mit dem neuen Jahr einen Schritt nach vorne machen, oder zehn in die falsche Richtung, wird sich noch zeigen. „Sie kennen meine grundsätzliche Position dazu: Dass die Ehe zwischen Mann und Frau etwas ganz Besonderes ist“, fasst etwa Vizekanzler Heinz-Christian Strache seinen Standpunkt in der Diskussion zusammen. Von Gleichberechtigung kann im Jahr 2018 also auch in Österreich daher noch keine Rede sein.