In der Nacht auf Sonntag, den 12. Dezember, endete der Lockdown für Genesene und Geimpfte. Aber nicht in allen Bundesländer gelten nun dieselben Regeln für das Lockdown-Ende. Für alle, die nun verwirrt sind: keine Sorge, denn wir geben euch hier einen kleinen Überblick.

Der Lockdown für Ungeimpfte bleibt weiter bestehen.

Bundesweite Maßnahmen für Lockdown-Ende

Am Mittwoch gab die Regierung einen Katalog an Mindeststandards vor, die das Ende des Lockdowns betreffen. Demnach gilt ausnahmslos in allen nicht privaten Räumen eine FFP2-Maskenpflicht. Der Handel bis auf Geschäfte der Grundversorgung nur mit einem 2G-Nachweis betreten werden. Für die Gastronomie gilt österreichweit außerdem eine Sperrstunde um 23 Uhr. Die Nachtgastro, Apres-Ski-Lokale oder Bars und Stehlokale dürfen hingegen noch nicht öffnen. Veranstaltungen dürfen bei zugewiesenen Sitzplätzen Indoor bis zu 2000 Gäste und Outdoor bis zu 4000 Personen begrüßen. Jedoch ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen sich bei Outdoor-Veranstaltungen nur 300 Personen und Indoor nur 25 Personen aufhalten.

Vorarlberg

Der Handel öffnet ab heute den 12. Dezember mit 2G-Pflicht. Auch die Gastronomie und Hotellerie haben ab sofort wieder geöffnet. An einem Tisch im Lokal dürfen jedoch maximal 10 Personen sitzen. Bei Veranstaltungen wie Konzerte und im Theater dürfen sich Indoor und Outdoor maximal 500 Personen aufhalten.

Burgenland

Ab Montag öffnen der Handel und körpernahe Dienstleister (Friseure & Co.) mit 2G- und FFP2-Maskenpflicht. Auch Gastronomie und Hotellerie öffnen. In Lokalen muss außerhalb des Sitzplatzes eine Maske getragen werden. Auch in Thermen gilt im Eingangs- und Umkleidebereich die FFP2-Maskenpflicht, doch im Beckenbereich muss keine getragen werden.

Oberösterreich

Hier öffnet der komplette Handel und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure erst mit dem 17. Dezember. Auch Gastronomie und Hotellerie werden zeitgleich geöffnet. In allen weiteren Bereichen gelten ab dem 17. Dezember dann die bundesweiten Regeln. Eine Staffelung der Öffnungen ab dem 17. Dezember gibt es dann nicht.

Steiermark

Der Handel und auch körpernahe Dienstleistungen öffnen ab dem 12. Dezember. Die Gastronomie und Hotellerie bleibt allerdings noch etwas länger geschlossen. Ab Freitag, dem 17. Dezember, öffnen aber auch diese Bereiche. In allen anderen Bereichen gelten die bundesweiten Mindeststandards.

Niederösterreich

Ab Montag öffnen Handel und körpernahe Dienstleistungen für Geimpfte und Genesene. Gastronomie und Hotels bleiben bis zum 17. Dezember zu. Überall sonst gelten die bundesweiten Mindeststandards.

Wien

Ab dem 12. Dezember sperren der gesamte Handel und körpernahe Dienstleister wieder auf. Die Gastronomie und Hotels müssen sich aber noch bis zum 20. Dezember gedulden. Christkindlmärkte dürfen wieder öffnen, aber Glühwein und Punsch gibt es noch nur zum Mitnehmen. Bei großen Veranstaltungen gelten bundesweite Mindeststandards.

Salzburg

Der Handel sperrt ab dem 12. Dezember mit 2G-Regel wieder auf. Auch hier bleiben Gastro und Hotels bis zum 17. Dezember geschlossen. Veranstaltungen dürfen hingegen schon ab sofort wieder mit den Mindeststandards stattfinden.

Kärnten

Der gesamte Handel ist ab dem 12. Dezember wieder geöffnet, doch Gastro und Hotels erst ab dem 17. Dezember. Bei Veranstaltungen gelten die vorgegebenen Maßnahmen der Bundesregierung.

Tirol

In Tirol öffnet der Handel ab dem 12. Dezember und auch Gastronomie und Hotels sind hier dabei. In Bezug auf Veranstaltungen gelten die bundesweiten Mindeststandards.