Personen, die aufgrund der Coronakrise ihren Job verloren haben oder weniger Geld durch Kurzarbeit bekommen, müssen keine Sorge haben, wenn sich die Miete nicht ausgeht. Die österreichische Regierung schützt die Mieter mit einem Zahlungsaufschub bis Jahresende.

Ein drittes Corona-Paket soll dazu am Freitag im Nationalrat beschlossen werden.

Keine Delogierung bei Nichtzahlung der Miete

Viele Personen müssen wegen der Coronakrise mit weniger Geld auskommen, da kann es dann schonmal passieren, dass die fristgerechte Bezahlung der Miete knapp wird. Bei Nichtzahlung des monatlichen Betrags, droht den Mietern allerdings weder eine Kündigung des Mietvertrags, noch eine Delogierung. Wer im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni nicht zahlen kann, muss sich also keine Sorgen machen. Die österreichische Regierung sorgt dafür, dass die Mieter bis Jahresende Zeit haben, um die offenen Summen zu begleichen. Diese stehen dann allerdings in Zusammenhang mit Verzugszinsen, die aber nicht höher als die gesetzlichen 4 Prozent sein dürfen.

„Wohnen ist ein Grundrecht“

Gegenüber der APA sagt Justizministerin Alma Zadic: „Wohnen ist ein Grundrecht. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir lassen es nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird.“ Am Freitag soll daher ein drittes Corona-Paket im Nationalrat geschürt werden. Die Arbeitslosigkeit befinde sich derzeit auf einem Rekordhoch von über 500.000 Personen, mehr als 250.000 Arbeitnehmer sind bereits in Kurzarbeit.

Gilt nur für Private

Die neuen gesetzlichen Regelungen des Mietaufschubs gelten allerdings nur für Privatpersonen. Also für Menschen, die eine Wohnraummiete zahlen müssen. Die Unterstüzung würde aber nur dann zum Tragen kommen, wenn die Zahlungsunfähigkeit nachweislich aufgrund der Coronakrise eingetreten ist. Unternehmen, die Geschäftsräume oder Pacht zahlen, sind davon ausgenommen.