Vergangenen Oktober erhob Musiker Gil Ofarim schwere Vorwürfe gegen ein Hotel in Leipzig. Er spricht von einem antisemitischen Angriff und betont, dass ein Mitarbeiter ihn diskriminiert habe. Doch nach vielen öffentlichen Zweifeln scheint der Fall jetzt neu aufgerollt zu werden.

Dieses Mal steht aber nicht der Mitarbeiter, sondern Gil selbst im Fokus einer Klage.

Gil Ofarim wirft Hotelmitarbeiter Antisemitismus vor

Es war ein Fall, der vergangenes Jahr für viel Aufsehen sorgte. Als Gil Ofarim im Oktober in ein Hotel einchecken will, beklagt er, dass ihn ein Mitarbeiter antisemitisch behandelt habe. Nachdem andere in der Schlange am Check-In vorgezogen wurden versuchte Ofarim nämlich, dem nachzugehen. Daraufhin habe ihn ein Mann aufgefordert, den Davidstern – den Ofarim um den Hals trägt – einzupacken.

In einem Instagram-Video erklärt er nach dem Vorfall, dass auch der Hotelmitarbeiter daraufhin antisemitisch reagierte. „Und dann sagt er [Anm. der Hotelmitarbeiter]: Wenn ich ihn jetzt einpacke, darf ich einchecken.

Ofarim erstattet anschließend Anzeige gegen den Mitarbeiter. Doch rund um die Geschichte kommen immer mehr Zweifel auf. Der Mitarbeiter wehrt sich und spricht von einer falschen Aussage. Auch Video-Überwachungsmaterial bestätigt Gils Erzählung nicht – ganz im Gegenteil. Denn immer wieder wird betont, dass Gils Kette gar nicht sichtbar war, sondern er sie unter seinem Shirt getragen hat. Auch durch mehrere Zeugen werden Zweifel an dem antisemitischen Vorfall laut. Das Hotel entlastet den Mitarbeiter schließlich.

Klage wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung

Danach wurde es rund um den Fall stiller – zumindest bis jetzt. Denn wie zahlreiche Medien berichten, folgt jetzt eine Klage. Jedoch nicht gegen den Hotelmitarbeiter; sondern gegen Gil Ofarim selbst. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat den Musiker nämlich wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung sowie wegen Verleumdung angeklagt. Denn die Staatsanwaltschaft scheint sich sicher zu sein: Gils Aussage über das Erlebnis stimme so nicht.

Nach den Ermittlungen rund um das Hotel und den Mitarbeiter habe sich gezeigt, dass das Erlebnis, dass der Musiker geschildert hatte, sich „tatsächlich so nicht ereignet“ habe. Es bestehe deshalb ein Tatverdacht, dass Ofarim wissentlich gelogen habe und auch bei einer polizeilichen Vernehmung am 12. Oktober eine falsche Aussage zu dem Vorfall gemacht habe.

Das Landesgericht Leipzig wird nun entscheiden, ob die Klage gegen Ofarim zulässig ist. Sollte das der Fall sein, würde es zu einem Verfahren kommen, bei dem sich Ofarim diesen Vorwürfen stellen muss. Das Verfahren gegen den Mitarbeiter wurde übrigens mittlerweile eingestellt. Gil Ofarim hat dazu bisher noch nicht Stellung bezogen; das Instagram-Video, das er damals gepostet hat, sowie sein gesamter Instagram-Account sind derzeit nicht mehr verfügbar.