Neuseeland will die umstrittene Konversionstherapie verbieten. Das hat die dortige Regierung nun angekündigt.

Die neuseeländische Regierung hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren Haft für Praktiken vorsieht, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck einer Person zu ändern – auch bekannt als LGBT-Konversionstherapie.

„Konversionspraktiken haben im modernen Neuseeland keinen Platz!“

„Konversionspraktiken haben im modernen Neuseeland keinen Platz. Sie beruhen auf dem falschen Glauben, dass die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsausdruck einer Person kaputt ist und repariert werden muss“, teilt Justizminister Kris Faafoi in einer Erklärung mit. Damit löst die New Zealand Labour Party rund um Premierministerin Jacinda Arden außerdem ein Wahlversprechen aus dem vergangenen Jahr ein. Ein Verbot solcher Therapien hatte die 41-Jährige bei ihrer Wiederwahl vergangenen Oktober zugesagt.

Sogenannte Konversionstherapien haben das Ziel, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu unterdrücken oder zu verändern. Oft sind solche „Therapien“ mit psychischer Manipulation und teils sogar körperlicher Gewalt verbunden. Sie können große psychische und physische Schäden anrichten.

Konversionstherapie in Europa

In der EU sind die umstrittenen Konversionstherapien erst in zwei Ländern ganz oder teilweise verboten, nämlich in Malta (ganz) und Deutschland (teilweise). Deutschland beschloss erst im vergangenen Jahr, solche Therapien zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

In Österreich sind Konversionspraktiken, die Homosexualität „heilen“ wollen, unterdessen immer noch erlaubt. Zumindest dann, wenn sie außerhalb von herkömmlichen Therapien passieren. Das heißt, wenn Therapeuten versuchen, „reparative“ Behandlungen durchzuführen, drohen ihnen rechtliche Konsequenzen. In Deutschland schließt ein aktuelles Gesetz auch Praktiken außerhalb von berufsmäßigen Therapiesitzungen mit ein.

Es gab allerdings bereits Versuche, solche Praktiken zumindest, so wie in Deutschland, bei Minderjährigen zu verbieten. Einem entsprechenden Antrag für ein solches Gesetz (initiiert von der SPÖ) wurde im Sommer 2019 eigentlich bereits von allen im Nationalrat vertretenen Parteien zugestimmt, seither ist allerdings nichts passiert. Wie es vor einigen Monaten aus dem Gesundheitsministerium hieß, gebe es bereits konkrete Aktivitäten, um eine Regelung wie in Deutschland zu erarbeiten. Die Corona-Pandemie würde den Prozess allerdings verlangsamen, da es nicht genug Kapazitäten gebe.

(Quelle: Reuters / Redaktion)