Während einer Streife stoßen Polizisten in der Oberpfalz auf eine tierische Überraschung. Ein Autofahrer transportierte nämlich einen 40 Kilogramm schweren Puma in einer Kiste.

Dem Tier geht es zum Glück gut.

Polizei findet Puma in Box versteckt

Die Liste „Dinge, die man nicht in einer Box im Auto finden will“ wurde jetzt um einen weiteren Posten erweitert: einen lebenden Puma. Und bevor ihr fragt, ja, das klingt auch für uns ziemlich absurd und weit hergeholt, aber offensichtlich ist es möglich.

Denn eine derartige Begegnung hatte die Polizei in der deutschen Oberpfalz. Bei einer Streife fanden Beamten nämlich einen Kleinwagen, in dem eine riesige Kiste untergebracht war.

Bild: Polizeipräsidium Oberpfalz/ PI Neunburg vorm Wald

Bei der Kontrolle des Wagens stellte sich dann heraus, dass der 30-jährige Lenker darin einen lebenden Puma untergebracht hatte. Bestimmt ein kleiner Schock für die Beamten, denn wer rechnet schon mit einem 40 Kilogramm schweren Puma in einer Kiste?

Weil das Tier allerdings alles andere als zahm war, informierte die Polizei einen Tierarzt. Dieser musste den Puma dann für ein paar Minuten mithilfe eines Blasrohrs betäuben. Der Grund: die Polizei wollte weiteren Stress bei dem Puma vermeiden; eine Betäubung war notwendig, um das Tier umzuladen und zu transportieren.

Bild: Polizeipräsidium Oberpfalz/ PI Neunburg vorm Wald

Polizei ermittelt

Die Ermittlungen ergaben übrigens, dass der Besitzer des Autos das Tier in Tschechien gekauft hat. Er wollte offenbar einen Puma als Haustier haben und entschied sich dafür, das fünfjährige Tier mit nach Hause zu nehmen.

Woher das Tier eigentlich kommt und wie es in Tschechien zum Verkauf angeboten wurde, ist derzeit nicht bekannt. Dem Tier geht es zum Glück gut und es ist unverletzt. Wie die Polizei betont, sei es jetzt in einer „artgerecht ausgestatteten bayerischen Facheinrichtung“.

Für den Mann könnte der Haustierkauf allerdings gröbere Konsequenzen haben. Denn Pumas stehen unter Artenschutz. Die Polizei ermittelt deshalb; unter anderem besteht der Verdacht eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz.