Seit einiger Zeit kursieren Gerüchte, dass Prinz Harry und Meghan nach der Veröffentlichung von Harrys Memoiren „Reserve“ aus dem Frogmore-Cottage ausziehen müssen. Jetzt ist es offiziell. König Charles fordert das Paar nun auf, ihre Residenz in Großbritannien zu räumen.

Das bestätigt eine Sprecherin der Sussexes.

Prinz Harry und Meghan müssen Frogmore-Cottage räumen

Harrys und Meghans Auszug aus Frogmore-Cottage auf dem Gelände von Schloss Windsor ist nun wohl offiziell. Lange wurde gemunkelt, ob es nach Harrys Memoiren Konsequenzen für das Ehepaar geben könnte. Und das ist jetzt der Fall. König Charles fordert seinen Sohn und dessen Frau nämlich dazu auf, aus ihrer Unterkunft in Großbritannien auszuziehen.

Das bestätigte jetzt auch die Sprecherin des Paares. „Wir können bestätigen, dass der Herzog und die Herzogin von Sussex aufgefordert wurden, ihre Residenz in Frogmore-Cottage zu verlassen“, so Emily Nash, Sprecherin von Harrys und Meghans Stiftung „Archewell“.

Harry und Meghan haben schon 2022 gepackt

Bis wann genau Harry und Meghan die Unterkunft räumen müssen, ist bisher nicht bekannt. Eine Quelle behauptete allerdings gegenüber The Sun, dass der Sohn von König Charles und dessen Frau Meghan noch bis zum Frühsommer Zeit haben sollen. „Anfangs wurden ihnen nur Wochen gegeben, aber jetzt haben sie mindestens bis nach der Krönung Zeit“, so der Insider.

Das trifft das royale Paar nicht gerade überraschend. Wie Meghan in einem Interview mit „The Cut“ bereits im September 2022 verriet, habe sie schon im Juni zum Platinjubiläum von Queen Elisabeth gepackt. Dabei soll sie sentimental geworden sein. „Wenn man zurückkommt und die Schubladen öffnet, denkt man: ‚Oh mein Gott. Das habe ich dort in mein Tagebuch geschrieben? Und hier sind alle meine Socken aus dieser Zeit?'“ 

Seit dem Ausstieg aus dem britischen Königshaus im Januar 2020 hatte sich das Ehepaar nur noch selten auf Windsor aufgehalten. Denn damals wanderten Meghan und Harry in die USA aus. Seither lebt das Paar mit seinen beiden Kindern in Kalifornien.