Die Prostitution beziehungsweise Sexarbeit ist in Österreich legal – und das schon seit geraumer Zeit. Doch die gesetzliche Lage ist kompliziert und unübersichtlich.

Denn die Sexarbeit ist durch mehrere Gesetze geregelt. Zudem ist die Situation für die Sexworker von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Momentan ist die Sexarbeit aufgrund der Corona-Krise übrigens in ganz Österreich verboten.

Sexarbeit ist legal – aber kompliziert

Es ist schon lange her, dass es in Österreich zuletzt ernsthafte Versuche gab, die Prostitution komplett zu verbieten – unter der Herrschaft von Kaiserin Maria Theresia um genau zu sein. Sie ließ Prostituierte sogar in den Temeswarer Wasserschüben gemeinsam mit Landstreichern und Schmugglern die Donau entlang nach Südosteuropa abschieben. Mittlerweile hat die Gesellschaft sich weiterentwickelt und ist aus der Erfahrung klüger geworden. Man weiß, dass die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen nicht durch ein Verbot unterbunden werden kann.

Internationale Vergleiche zeigen, dass ein Verbot der Prostitution sogar dazu führt, dass Sexworker in die Illegalität getrieben werden und dadurch einer viel größeren Gefahr der Ausbeutung ausgesetzt sind. Doch immer wieder gibt es Stimmen, die etwa das sogenannte „nordische Modell“ – also ein komplettes Sexkaufverbot – fordern. Das Modell wird vor allem in Schweden angewandt. Kernpunkte sind hierbei die Bestrafung der Kunden und die Nicht-Bestrafung des Anbietens sexueller Dienstleistungen. Eva Van Rahden steht dem kritisch gegenüber. Sie leitet die Wiener Beratungsstelle Sophie für Sexarbeiterinnen: „Durch die Illegalität hat man keine Möglichkeit mehr, über Arbeitsbedingungen zu diskutieren oder über Verbesserungsvorschläge. Das heißt, dass teilweise Frauen beispielsweise in Schweden ihre Wohnungen verloren haben, weil auch die Vermieter in die Verantwortung genommen wurden.“

Doch auch wenn die Sexarbeit – also das Anbieten sexueller Dienstleistungen durch Erwachsene – in Österreich eigentlich legal ist, so sind die Arbeitsbedingungen durch die gesetzliche Lage dennoch erschwert. Denn die Ausübung dieses Berufs ist durch mehrere Gesetze geregelt. Auf Bundesebene – im AIDS-Gesetz und Geschlechtskrankheitengesetz – steht etwa festgeschrieben, dass sich Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen alle sechs Wochen einer Gesundenuntersuchung unterziehen und mindestens alle drei Monate einen Aidstest machen müssen. Außerdem gilt in allen Bundesländern, dass sich Sexworker anmelden, sowie Krankenversicherung und Steuern zahlen müssen. Alle anderen Bestimmungen werden aber von den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

„Wer“, „Wann“ und „Wo“ ist immer unterschiedlich

Auf Landesebene gibt es also die Regelungen, wer, wann und wo sexuelle Dienstleistungen tatsächlich anbieten darf. Die Bestimmungen zu Altersgrenzen, den Arbeitsorten, an denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden dürfen und die Auflagen für die Betriebe, die diese Dienstleistungen anbieten, sind also in den neun Bundesländern unterschiedlich. „Wir haben die Situation, dass es in manchen Bundesländern de facto überhaupt nicht möglich ist, legale Prostitution anzubieten. Beispielsweise ist das in Vorarlberg so“, erklärt Eva Van Rahden. Tatsächlich hat Vorarlberg das strengste Prostitutionsgesetz. Sexarbeit ist hier generell nur in bewilligten Bordellen erlaubt. Bis jetzt gibt es aber kein einziges bewilligtes Bordell in dem Bundesland.

Doch auch in den anderen Bundesländern ist es als Sexarbeiter und Sexarbeiterin nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. So sind in Wien etwa Hausbesuche bei Kunden erlaubt. Im Burgenland und in Niederösterreich hingegen nur, wenn keine Kinder und Jugendliche in den Wohnungen leben, beziehungsweise wenn es sich nicht um Pflege- und Altenheime handelt. Auch in Oberösterreich und der Steiermark dürfen keine Minderjährigen anwesend sein. In Kärnten, Tirol, Salzburg und Oberösterreich ist zudem die Prostitution außerhalb von Bordellen verboten. 

Was fällt eigentlich unter Sexarbeit?

Sexarbeit ist nicht nur die Sexarbeiterin, die auf der Straße steht oder in einem Bordell arbeitet. Unter diese Bezeichnung fallen etwa auch die Berufe eines Callboys, Escorts, einer Domina oder einer Sexualbegleiterin oder eines Sexualbegleiters. Wichtig ist, dass es sich hier um ein freiwilliges Anbieten sexueller Dienstleistungen handelt.

Der Unterschied zwischen Sexarbeit und Menschenhandel

Gesetzlich ist Sexarbeit klar von Menschenhandel zu unterscheiden. Dennoch wird Prostitution oft mit Menschenhandel gleichgestellt. Immer wieder gibt es Aktivisten und Aktivistinnen, die weibliche Sexarbeiter als fremdbestimmte, sexuell ausgebeutete Opfer wahrnehmen, die man durch die Anwendung von Zwang, Täuschung oder Drohung in die Zwangsprostitution gedrängt hat. Eine der berühmtesten feministischen Gegnerin der Prostitution ist etwa Alice Schwarzer. Eva Van Rahden sieht diese Gleichstellung allerdings kritisch und erachtet ein komplettes Verbot der Prostitution als wenig sinnvoll: „Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, bei einer Gruppe, die es ohnehin schon sehr stigmatisiert ist, Verbote zu setzen.“


Durch die Corona-Krise sind Sexarbeiterinnen in Österreich einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Denn durch das Arbeitsverbot haben viele von ihnen ihr Einkommen verloren und aufgrund prekärer Arbeitsverhältnisse, bekommen nicht alle von ihnen die notwendigen Unterstützungsleistungen der Politik. Das Beratungszentrum Sophie sowie die Berufsvertretung Sexarbeit Österreich sammeln daher Spenden.