Während in Österreich beim Corona-Gipfel am 22. März weder Lockerungen noch Verschärfungen beschlossen wurden, gibt es in Deutschland über Ostern noch strengere Corona-Regeln.

Vom 1. bis 5. April wird das öffentliche Leben weitgehend heruntergefahren.

Strengere Corona-Regeln über Ostern

Bund und Länder haben sich in Deutschland überraschend auf einen strengen Lockdown über Ostern verständig. Es ist der schärfste Lockdown seit Beginn der Pandemie. Vom 1. bis einschließlich 5. April, also vom Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu durchbrechen. Der momentan herrschende Lockdown soll zudem bis 18. April verlängert werden.

Ruhetage am Gründonnerstag und Karsamstag

Der Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause“, heißt es in dem Papier. Nur am Karsamstag soll demnach der Lebensmittelhandel im engeren Sinne geöffnet bleiben. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Während dieses verschärften Oster-Lockdowns sollen Kanzlerin Angela Merkel zufolge Ansammlungen im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt werden. Wo die Außengastronomie wieder geöffnet sei, müsse sie für diese fünf Tage schließen.

Notbremse ziehen: Strengere Corona-Regeln

Grund für den verschärften Oster-Lockdown ist das „exponentielle Wachstum“ der Corona-Infektionen. Vorrangiges Ziel bleibe, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Zusätzlich zu den verschärften Regeln über Ostern werden die bisherigen Lockdown-Maßnahmen bis 18. April verlängert.

Die Anfang März beschlossene Notbremse für Corona-Hotspots will man zudem konsequent durchsetzen. Das heißt, in Orten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, sollen Öffnungsschritte wieder zurückgenommen werden. Laut Merkel wird die Notbremse aber nicht ausreichen, um das exponentielle Wachstum zu brechen. „Deshalb müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden“, sagte Merkel. Als mögliche Schritte nannte sie eine Maskenpflicht für Mitfahrer aus anderen Haushalten im Pkw, Ausgangs- und verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Reisen zu Ostern

Hotels und Ferienwohnungen bleiben auch an Ostern in allen Bundesländern für Touristen geschlossen. Übernachtungen sind weiterhin nur in Sonderfällen gestattet, also beispielsweise für Berufsreisen. In den allermeisten Ländern darf man auch nicht in Hotels übernachten, um Verwandte zu besuchen – nur dann, wenn dafür ein dringender Grund vorliegt. Das gilt auch für Ostern. Die Einzelheiten sind in den Länderverordnungen geregelt. Wer seine Familie über Ostern besuchen möchte, kann das auch, sofern nur maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu.