Am Freitag verkündete Richterin Deborah Taylor in London das Strafmaß gegen den ehemaligen Tennisprofi. Zweieinhalb Jahre muss Boris Becker wegen Geldwäsche, Betrug und Hinterziehung in der Insolvenz ins Gefängnis.

Der Ex-Athlet hat nun 28 Tage Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Boris Becker zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt

Seine bisher größten Erfolge hat der Tennisstar in der britischen Hauptstadt London gefeiert. In Wimbledon wurde der damals 17-Jährige zum jüngsten Sieger in der Geschichte des internationalen Tennis-Turniers. Nun wird ihm die Stadt, in der das Turnier abgehalten wird, allerdings zum Verhängnis. Denn nur wenige Kilometer weiter wurde der 54-Jährige am Freitag im Gericht des Southwark Crown Courts zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Schon vor drei Wochen stand für die Jury im Gericht fest, dass der ehemalige Tennisprofi in vier von 24 Fällen schuldig ist.

Der Grund: Schon 2017 ist er gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden und musste deshalb sein Vermögen offenlegen. Der mehrfache Wimbledon-Sieger hatte seinem Insolvenzverwalter jedoch unter anderem den Besitz einer Immobilie in seinem Heimatort Leimen in Deutschland verschwiegen und kurzerhand mehrere Hunderttausend Euro auf die Konten seiner Ex-Frauen Lilly und Barbara Becker überwiesen. Auch den Besitz von Anteilen an einer Firma für künstliche Intelligenz hielt er vor dem Verwalter geheim.

Laut Richterin zeigte Boris Becker keine Reue

Für die Richterin Taylor war die Reue von Boris im Prozess nicht erkennbar. Denn er machte seine Berater für seine finanziellen Probleme verantwortlich und distanzierte sich nicht von ihnen. Der 54-Jährige habe seine Pflichten im Insolvenzverfahren gekannt und trotzdem die hohen Überweisungen getätigt, weshalb sie ihn zu der Haftstrafe verurteilte. Etwa die Hälfte davon muss er in Haft verbringen, die restliche Zeit sei er dann auf Bewährung.

Nach der Verkündung von Beckers Strafmaßes teilte die Insolvenzbehörde mit, dass das Strafmaß des Tennis-Promis ein klares Zeichen setzt. „Es ist ein ernstzunehmendes Verbrechen, Vermögen in einer Insolvenz zu verbergen, für das wir Täter verfolgen und ihrer Strafe zuführen“, so der Insolvency Service zur Strafverkündung.

Immer wieder im Visier der Justiz

Es ist nicht das erste Mal, dass der Ex-Tennisprofi wegen Geldangelegenheiten Schwierigkeiten mit der Justiz hat. Schon 2002 wurde Boris in München zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Auch in Spanien nahmen die Finanzbeamten den Tennisstar genauer unter die Lupe, weil er die Schulden seiner Villa auf Mallorca nicht beglichen hatte. Und auch in der Schweiz soll er den Pfarrer, der in 2009 getraut hatte, nicht bezahlt haben.