Die Feiertage stehen vor der Türe und wecken in uns allen das Urlaubsfeeling. Die meisten Urlauber zieht es an den Feiertagen in Richtung Italien oder Kroatien. Aber was ist im Urlaub in den einzelnen Ländern derzeit erlaubt? Und, was muss man bei der Einreise und Rückreise beachten?

Wir geben einen Überblick.

Italien: Das musst du im Urlaub beachten

Über die Feiertage reisen die meisten Österreicher in unser südliches Nachbarland. Wer auch in diesem Jahr nach Italien an den Strand fahren möchte, muss allerdings ein paar Dinge beachten. Denn, obwohl das Land zum größten Teil wieder geöffnet hat, gelten strenge Corona-Bestimmungen.

Anreise über die Feiertage:

  • Quarantäne: Seit Sonntag (16. Mai) entfällt die fünftägige Quarantäne bei der Einreise nach Italien in den sogenannten „gelben Zonen“. Das beinhaltet ganz Italien.

  • Corona-Test: Für die Einreise ins Land benötigt man allerdings einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. (Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen). Solltest du kein negatives Testergebnis bei dir haben, musst du dich einer zehntägigen Quarantäne mit anschließendem PCR- oder Antigen-Test unterziehen.

  • Formular: Ab Montag (24. Mai) müssen sich alle Reisenden über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) anmelden. Sobald man im Urlaubsort angekommen ist, muss man sich bei der zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde melden.

  • Ausnahmen: Gewisse Regionen verlangen eine zusätzliche Registrierung zur Einreise. Dazu gehören SüdtirolKalabrienApulienSizilien und Sardinien.

Aufenthalt in Italien:

Seit Juni wurden einige Regionen in Italien zur „weßen Zone“. Dazu zählt Friaul-Julisch Venetien, Sardinien und Molise. In diesen Regionen gelten besonders lockere Corona-Bestimmungen. Der Rest von Italien ist nach wie vor in der „gelben Zone“.

Diese Regeln sind in der „gelben Zone“ zu beachten:

  • Ausgangsverbot: In Italien gilt ein nächtliches Ausgangsverbot von 23 bis 5 Uhr. Die Ausgangssperre wird ab 7. Juni auf 24 Uhr geändert und voraussichtlich ab 21. Juni abgeschafft. Während der Ausgangssperre ist auch eine Fahrt mit dem Auto nicht erlaubt (Ausnahme nur für wichtige, z.B. medizinische Gründe).

  • Gastronomie: Bars und Lokale sind Outdoor und Indoor geöffnet. Auch Lokale und Co. müssen von 23 bis 5 Uhr geschlossen haben.

  • Maskenpflicht: In der Öffentlichkeit ist das Tragen einer Maske verpflichtend.

  • Abstand: Auch in Italien ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

  • Testen: Das italienische Rote Kreuz bietet in zwölf italienischen Bahnhöfen kostenlose Antigen-Schnelltests an. Allerdings gibt es auch zusätzliche Angebote: In Venedig kann man sich auch direkt im Hotel testen lassen. Dabei kann man zwischen einem Schnell- und Molekulartest wählen. Hier findest du einen Überblick über das Testangebot in Italien.

  • Autofahrer: Sollten alle Leute in dem Auto aus demselben Haushalt kommen, gilt keine Maskenpflicht oder Abstandsregel einzuhalten. Eine Maske muss man allerdings tragen, sobald eine Person aus einem anderen Haushalt in dem Auto sitzt. Auch eine Abstandsregel muss eingehalten werden.


    Das bedeutet: In diesen Fällen dürfen höchstens zwei Personen je Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen befördert werden. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. In Südtirol, Friaul und Venetien muss der Abstand allerdings nicht eingehalten, sondern nur eine Maske getragen werden.

Das ist in den „weißen Zonen“ zu beachten:

In den „weißen Zonen“ gelten die gleichen Maßnahmen, wie in den „gelben Zonen“. Der einzige Unterschied: Es gilt keine Ausgangssperre in der Nacht.

Rückreise nach Österreich:

Nach dem Urlaub in Italien, gibt es aber auch einige Dinge bei der Rückreise nach Österreich zu beachten. Solltest du also über die Feiertage nach Italien in den Urlaub fahren, musst du folgende Regeln bei der Einreise zurück nach Österreich beachten:

  • Quarantäne: Seit 19. Mai ist die Quarantänepflicht bei der Rückreise aus Italien aufgehoben.

  • „Grüner Pass“: Allerdings ist ein negativer Coronatest, eine Impfbestätigung oder der Beweis einer Genesung notwendig.

  • Formular: Alle Personen, die nach Österreich einreisen wollen, müssen sich maximal 72 Stunden vor mittels eines “Pre-Travel-Clearance-Formular” registrieren.

Kroatien: Diese Regeln gelten über die Feiertage

Auch dem Urlaub in Kroatien steht fast nichts mehr im Weg. Denn seit 1. Juni ist die Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Österreich aufgehoben worden und auch in dem Land haben Lokale und Hotels wieder geöffnet.

Anreise nach Kroatien:

  • „Güner Pass“: Für die Einreise ins Land benötigt man allerdings einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. (Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen).

    Solltest du kein negatives Testergebnis bei dir haben, musst du dich einer zehntägigen Quarantäne mit anschließendem PCR- oder Antigen-Test unterziehen. Das gilt nicht für bereits geimpfte und bereits genesene Personen. Die zweite bzw. letzte Impfung muss vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein. Wer genesen ist, muss nachweisen, dass die Erkrankung mindestens elf Tage aber nicht länger als 180 Tage zurückliegt.

  • Quarantäne: Wer keine der 3-G-Regeln erfüllt, der muss sich bei der Einreise nach Kroatien in eine zehntägige Quarantäne begeben oder einen Test direkt vor Ort nachholen.

  • Formular: Wer nach Kroatien reisen möchte, muss sich im „Enter Croatia“-Portal vorab registrieren. Allerdings ist es auch möglich das Formular erst bei der Grenze auszufüllen.

Aufenthalt über die Feiertage:

  • Gastronomie: Lokale und Bars sind nur Outdoor geöffnet. Allerdings gibt es keine maximale Anzahl an Gästen und auch keine Sperrstunde.

  • Hotellerie: Hotels und andere Unterkünfte sind offen. Allerdings dürfen sie nur Hotelgästen Essen anbieten.

  • Maskenpflicht: In Geschäften und im öffentlichen Verkehr gilt eine Maskenpflicht. Das gilt auch im Freien, wenn der 1,5-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.

  • Abstand: Prinzipiell sollte überall, wo es möglich ist, ein 1,5-Meter-Abstand eingehalten werden.

  • Testen: Für Informationen rund um das Coronavirus steht die Info-Hotline 113 in Kroatien zur Verfügung (Montag bis Freitag 08:00 – 16:00 Uhr). Hier erhalten Sie auch Infos zu COVID-Testmöglichkeiten in Kroatien.  Hier findet ihr einen Überblick über alle COVID-Teststationen in Kroatien.

Rückreise nach Österreich:

  • Quarantäne: Seit 1. Juni ist die Quarantänepflicht bei der Einreise aus Kroatien gefallen. Zumindest dann, wenn man sich an die 3-G-Regel hält.

  • „Grüner Pass“: Als Nachweis müssen entweder ein ärztliches Zeugnis oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bzw. Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat vorgelegt werden. Akzeptiert werden ausschließlich Dokumente in deutscher oder englischer Sprache.

  • Registrierung: Zusätzlich ist vor Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung erforderlich. Das Formular findest du hier.

Slowenien: Das gilt im Urlaub über die Feiertage

Wen es über die Feiertage nach Slowenien zieht, der muss sich auch an einige Einreise-Bestimmungen halten. Es wird ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf verlangt. Außerdem sind die Lokale derzeit nur Outdoor geöffnet.

Anreise nach Slowenien:

  • Quarantäne: Bei der Einreise nach Slowenien ist eine 10-tägige Quarantäne verpflichtend. Außer, wenn man eine negativen Coronatest vorlegen kann.

  • Test: Wenn man bei der Einreise nach Slowenien einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorliegt, wird keine Quarantäne verhängt. Die Tests müssen allerdings in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem Schengen-Mitgliedsstaat durchgeführt worden sein.

  • Registrieren: Vor der Einreise nach Slowenien muss man sich bei der „Enter Slowenia“-App registrieren oder ein Formular an Grenze ausfüllen.

Aufenthalt im Urlaub:

  • Gastronomie: Die Lokale haben Outdoor geöffnet.

  • Versammlung: Bis zu zehn Personen, die nicht zum selben Haushalte gehören, dürfen sich versammeln. Das gilt für private und auch für öffentliche Veranstaltungen.

  • Maskenpflicht: Outdoor, wo der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden. Außerdem gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr und in Geschäften, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen.

  • Abstand: Es muss ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

  • Camping: Campingplätze sind wieder geöffnet.

  • Testen: Hier kannst du dich in Slowenien testen lassen.

Rückreise nach Österreich:

  • Quarantäne: Es besteht keine Quarantänepflicht bei der Einreise aus Slowenien, wenn man sich an die 3-G-Regel hält.

  • „Grüner Pass“: Als Nachweis müssen entweder ein ärztliches Zeugnis oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) bzw. Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden), ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat vorgelegt werden. Akzeptiert werden ausschließlich Dokumente in deutscher oder englischer Sprache.

  • Registrierung: Zusätzlich ist vor Einreise nach Österreich eine elektronische Registrierung erforderlich. Das Formular findest du hier.