Pfingsten steht vor der Türe und weckt in uns allen das Urlaubsfeeling. Die meisten Urlauber zieht es an den Feiertagen in Richtung Italien. Aber auch Kroatien und Griechenland sind beliebte Urlaubsziele. Aber was ist in den einzelnen Ländern derzeit erlaubt? Und, was muss man bei der Einreise und Rückreise beachten?

Wir geben einen Überblick.

Das musst du über Pfingsten in Italien beachten

Zu Pfingsten reisen die meisten Österreicher in unser südliches Nachbarland. Wer auch in diesem Jahr nach Italien an den Strand fahren möchte, muss allerdings ein paar Dinge beachten. Denn, obwohl das Land zum größten Teil wieder geöffnet hat, gelten strenge Corona-Bestimmungen.

Anreise über Pfingsten:

  • Quarantäne: Seit Sonntag (16. Mai) entfällt die fünftägige Quarantäne bei der Einreise nach Italien in den sogenannten „gelben Zonen“. Das beinhaltet fast ganz Italien mit Ausnahme von Aostatal („organge Zone“).

  • Corona-Test: Für die Einreise ins Land benötigt man allerdings einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. (Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen). Solltest du kein negatives Testergebnis bei dir haben, musst du dich einer zehntägigen Quarantäne mit anschließendem PCR- oder Antigen-Test unterziehen.

  • Formular: Außerdem muss man bei der Einreise ein ausgefülltes Formular der Selbsterklärung mithaben. Das findest du hier.

  • Ausnahmen: Gewisse Regionen verlangen eine zusätzliche Registrierung zur Einreise. Dazu gehören Südtirol, Kalabrien, Apulien, Sizilien und Sardinien.

  • Neue Registrierung ab 24. Mai: Ab Montag (24. Mai) müssen sich alle Reisenden über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) anmelden.

Aufenthalt in Italien:

Seit Montag (17. Mai) gelten alle Regionen in Italien, mit Ausnahme vom Aostatal im Norden zur „gelben Zone“. Diese Regeln sind hier zu beachten:

  • Ausgangsverbot: In Italien gilt ein nächtliches Ausgangsverbot von 23 bis 5 Uhr.

  • Gastronomie: Bars und Lokale sind nur Outdoor geöffnet. Auch Lokale und Co. müssen von 23 bis 5 Uhr geschlossen haben.

  • Maskenpflicht: In der Öffentlichkeit ist das Tragen einer Maske verpflichtend.

  • Abstand: Auch in Italien ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

  • Testen: Das italienische Rote Kreuz bietet in zwölf italienischen Bahnhöfen kostenlose Antigen-Schnelltests an. Allerdings gibt es auch zusätzliche Angebote: In Venedig kann man sich auch direkt im Hotel testen lassen. Dabei kann man zwischen einem Schnell- und Molekulartest wählen. Hier findest du einen Überblick über das Testangebot in Italien.

  • Autofahrer: Sollten alle Leute in dem Auto aus demselben Haushalt kommen, gilt keine Maskenpflicht oder Abstandsregel einzuhalten. Eine Maske muss man allerdings tragen, sobald eine Person aus einem anderen Haushalt in dem Auto sitzt. Auch eine Abstandsregel muss eingehalten werden.

    Das bedeutet: In diesen Fällen dürfen höchstens zwei Personen je Sitzreihe und nur auf den an der Seite gelegenen Sitzen befördert werden. Der Beifahrersitz muss frei bleiben. In Südtirol, Friaul und Venetien muss der Abstand allerdings nicht eingehalten, sondern nur eine Maske getragen werden.

Rückreise nach Österreich:

Nach dem Urlaub in Italien, gibt es aber auch einige Dinge bei der Rückreise nach Österreich zu beachten. Solltest du also über Pfingsten nach Italien in den Urlaub fahren, musst du folgende Regeln bei der Einreise zurück nach Österreich beachten:

  • Quarantäne: Seit 19. Mai ist die Quarantänepflicht bei der Rückreise aus Italien aufgehoben.

  • „Grüner Pass“: Allerdings ist ein negativer Coronatest, eine Impfbestätigung oder der Beweis einer Genesung notwendig.

  • Formular: Alle Personen, die nach Österreich einreisen wollen, müssen sich maximal 72 Stunden vor mittels eines „Pre-Travel-Clearance-Formular“ registrieren.

So sieht es in Kroatien und Griechenland über Pfingsten aus

Natürlich ist nicht nur Italien ein beliebtes Reiseziel über Pfingsten. Auch nach Kroatien und Griechenland reisen zahlreiche Urlauber an diesem Wochenende. Trotz der Corona-Pandemie haben diese zwei Länder die Maßnahmen für Touristen gelockert und heißen Urlauber willkommen.

Kroatien:

Schon seit dem 1. April dürfen Touristen wieder nach Kroatien reisen. Allerdings muss man sich auch hier im Vorfeld bei dem „Enter-Croatia“-Protal registrieren. Obwohl Kroatien noch vor kurzem mit der dritten Infektionswelle zu kämpfen hatte, sind die Infektionszahlen wieder gesunken und die Gastronomie ist wieder geöffnet. Bei der Einreise muss ein Nachweis für einen negativen Corona-Test vorgezeigt werden. Dafür gilt ein PCR- und Antigen-Test. Auch ein Beweis für eine Impfung oder eine Genesung gilt als „Eintrittsnachweis“ in das Land. Von Kindern unter sieben Jahren wird keine Bestätigung verlangt.

Griechenland:

Seit dem 15. Mai ist auch in Griechenland die Reisesaison eröffnet. Die Einreise in das Land wird zudem für Urlauber erleichtert: Es gilt keine Quarantänepflicht mehr für EU-Bürger, dem Schengen-Raum und rund weiteren 20 Staaten, wenn sie eine mindestens 14 Tage zuvor abgeschlossene Impfung oder eine Genesung von Covid-19 nachweisen können. Allerdings genügt auch ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Hotels, Außengastronomie und Einzelhandelsgeschäfte, Museen und archäologische Stätten sind geöffnet. Allerdings gibt es eine nächtliche Ausgangssperre von 00:30 bis 5 Uhr Früh und es gilt eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.