Ein Vermieter aus Augsburg muss laut Gericht 1000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung an einen Mietinteressenten zahlen.

Zuvor hatte er einem Afrikaner das Angebot ausgeschlagen eine Wohnung zu erhalten. Seine Wohnungsanzeige war dabei „nur an Deutsche“ adressiert.

Augsburg: Vermieter wegen Diskriminierung vor Gericht

Wie SpiegelOnline berichtet, wurde ein Vermieter in Augsburg vom Gericht zu einer Haftentschädigung von 1000 Euro verurteilt. Der Vermieter stand dabei wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten vor Gericht. So soll sich der Vermieter geweigert haben, eine ausgeschriebene Wohnung, die er zuvor in der Zeitschrift „Augsburger Allgemeinen“ veröffentlicht hatte, an einen afrikanischen Mann zu vermieten. Zudem beschuldigt man den Mann, diskriminierendes Verhalten aufzuweisen. In seiner Wohnungsanzeige machte der Vermieter deutlich, dass seine Wohnung lediglich für deutsche Bürger zugänglich wären. „1 ZKB 40 m² sofort 394,- 102,- EBK m.F., Laminat, Garage auf Wunsch, an Deutsche“, heißt es auszugsweise in der Wohnungsanzeige.

„Nur für Deutsche“: Gericht droht mit hohem Ordnungsgeld

Das Gericht entschied sich im Klages-Fall schlussendlich im Interesse des afrikanischen Mannes. „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, erklärte Richter Andreas Roth bezüglich der diskriminierenden Anzeige gegenüber dem SpiegelOnline. Als der Kläger sich nach Ausschreibung der Wohnung per Telefon beim Vermieter meldete, habe dieser sofort gefragt, ob der Mann denn Ausländer sei, wie der bayrische Rundfunk berichtet. Kurz darauf habe der Vermieter dann den Hörer aufgelegt. Der Vermieter gab vor Gericht außerdem an, schlechte Erfahrungen mit einem türkischen Drogendealer gehabt zu haben. Aus diesem Grund möchte er seine Wohnungen laut eigenen Aussagen künftig nur noch „an Deutsche“ vermieten. Das Gericht entschied sich jedoch dazu, dem Vermieter mit höherem Ordnungsgeld zu drohen, falls dieser erneut ein Inserat aufgebe, die eine diskriminierende Formulierung enthalte.