Ab Montag (15. März) gelten in Vorarlberg neue Corona-Maßnahmen. Landeshauptmann Markus Wallner hat nach Verhandlungen mit der Bundesregierung am Dienstag (9. März) nun die geplanten Öffnungsschritte bekannt gegeben.

Diese betreffen die Gastronomie, die Kultur, den Sport und Veranstaltungen bis zu 100 Personen.

Neue Öffnungsschritte in Vorarlberg

Die Vorarlberger Landesregierung präsentierte am Dienstag (9. März) neue Öffnungsschritte für das Bundesland. Zuvor verhandelte Landeshauptmann Markus Wallner mit der Regierung über die Maßnahmen.

Das ist in Vorarlberg ab Montag (15. März) wieder erlaubt:

  • Gastronomie: Gastro-Betriebe dürfen ab 15. März wieder aufsperren (Indoor und Outdoor). Für einen Besuch wird allerdings ein negativer Antigen- oder PCR-Test und das Tragen von FFP2-Masken verpflichtend. Ein Selbsttest reicht für den Gastro-Besuch nicht aus. Zwischen den Tischen ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Maximal vier Erwachsene aus maximal zwei Haushalten sind pro Tisch gestattet.

  • Veranstaltungen bis zu 100 Personen sind wieder erlaubt. Für den Eintritt ist das Tragen einer FFP2-Maske und ein negatives Testergebnis verpflichtend. Die Sitzplätze bei der Veranstaltung müssen zugewiesen werden.

  • Ausgangsbeschränkung: Die Ausgangssperre ab 20 Uhr ist weiterhin in Kraft. Deshalb sind Abendveranstaltungen nicht erlaubt.

  • Sport und Kultur für Kinder: Kinder dürfen wieder an Veranstaltungen von Sport- und Kulturvereinen teilnehmen. Maximal zehn Personen dürfen Indoor (nur mit negativem Test) teilnehmen, maximal 20 Personen Outdoor. Auch Sporttrainings sind für Kinder wieder erlaubt. Ausnahme: Kontaktsport, wie etwa Kampfsport, ist weiterhin verboten.

  • Selbsthilfegruppen dürfen wieder zusammenkommen. Aber nur mit FFP2-Maske und Mindestabstand von zwei Metern. Ein negativer PCR-Test ist auch hierfür verpflichtend.