In Österreich kommt es heute zu den ersten Lockerungen der gesetzten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Denn wie die Regierung vergangene Woche in einer Pressekonferenz mitteilte, dürfen die ersten Geschäfte ab dem 14. April wieder öffnen.

Welche Geschäfte genau dazu zählen und was es beim Einkaufen zu beachten gilt, erfahrt ihr hier von uns.

Österreich: Diese Geschäfte haben ab sofort wieder geöffnet

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus mussten in Österreich zahlreiche Geschäfte schließen. Lediglich Supermärkte, Apotheken, Drogerien und Trafiken durften während der Corona-Krise weiterhin geöffnet bleiben. Da sich die Lage im Land nun allerdings zu verbessern scheint, dürfen einige Geschäfte mit Einwilligung der Regierung ab heute (14. April) wieder ihre Pforten öffnen. Dazu zählen Tankstellen und angeschlossene Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten und Handel mit Edelmetallen sowie Bau- und Gartenmärkte. Zudem sind auch kleine Händler ab sofort für Kunden zugänglich, sollten sie die vorgegebene Mindestgröße des Innenbereichs von 400 Quadratmeter nicht überschreiten.

Alle anderen Geschäfte, wie etwa Möbelhäuser oder Friseursaloons, dürfen laut dem aktuellen Fahrplan der Regierung ab dem 2. Mai wieder öffnen.

Mund- und Nasenschutzpflicht

Wie auch schon in den bereits geöffneten Geschäften herrscht weiterhin überall eine strikte Mund- und Nasenschutzpflicht. Falls man über keine Maske verfügt, können Mund und Nase als Ersatz auch mit einem Tuch oder einem Schal bedeckt werden. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind von der Regelung der Maskenpflicht ausgenommen. Des Weiteren ist es nicht die Pflicht der Geschäfte Masken zur Verfügung zur stellen. Jedoch liegt es unter anderem auch in ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass zwischen den Kunden jeweils ein Mindestabstand von einem Meter herrscht. In Geschäften, die eine Größe von bis zu 400 Quadratmeter haben darf sich pro 20 Quadratmeter zudem nur ein Kunde aufhalten.