Ab kommenden Dienstag gelten neue Einreisebestimmungen für Urlauber, die über den Luftweg aus Spanien, Zypern oder den Niederlanden zurückkehren. Am Flughafen muss entweder ein Nachweis über eine Vollimmunisierung oder ein negativer PCR-Test vorgelegt werden.

Bisher war für die Einreise auch die Vorlage eines Antigen-Schnelltests ausreichend.

Einreise nur noch mit PCR-Test

Wer aus Spanien, Zypern und den Niederlanden einreist und noch nicht vollimmunisiert ist, muss künftig am Flughafen einen negativen PCR-Test vorweisen. Diese neue Regelung gilt ab dem 3. August. Reisende, die ohne entsprechende Nachweise über den Luftweg nach Österreich kommen, dürfen dennoch einreisen. Sie müssen sich allerdings registrieren und am Flughafen „unverzüglich“ einen PCR-Test nachholen, wie die in der Nacht auf Donnerstag veröffentlichte Novelle der Einreiseverordnung vorsieht. Falls dieser nicht sofort am Flughafen durchgeführt werden kann, muss der Test binnen 24 Stunden nachgeholt werden.

Nachgeholte Tests werden kontrolliert

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde soll dann kontrollieren, ob der Test auch wirklich nachgeholt wurde. Laut Gesundheitsministerium werden die Kontaktdaten der zu testenden Person zwar erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht. In Quarantäne müssen Einreisende erst bei einem positiven Ergebnis. Reiserückkehrer, die einen PCR-Test verweigern, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht am Flughafen sind neben geimpften Personen auch jene, die ein ärztliches Zeugnis über eine in den letzten 90 Tagen abgelaufene Corona-Infektion vorlegen können. Solch ein Zeugnis darf aber frühestens 14 Tage nach dem Erstnachweis bzw. Symptombeginn ausgestellt werden.

Keine Testpflicht für Kinder

Minderjährige bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind auch weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Für sie gelten aber sonst die gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie reisen.