Amber Heard will jetzt gegen das Urteil im Verleumdungsprozess gegen ihren Ex-Mann Johnny Depp vorgehen. Ihre Anwälte beantragten am Freitag nun die Aufhebung des Urteils gegen die Schauspielerin. Das soll aus einem Dokument hervorgehen, über das US-Medien jetzt berichten.

Offenbar sollen die Identitäten der Geschworenen nicht geprüft worden sein.

Amber Heard: Anwälte beantragen Urteils-Aufhebung

Ganze sechs Wochen lang dauert der Verleumdungsprozess zwischen Johnny Depp und Amber Heard. Weshalb es überhaupt erst zum Prozess gekommen war: Im Jahr 2018 hatte Amber einen Kommentar in der Washington Post veröffentlicht, in dem sie sich selbst als Opfer häuslicher Gewalt bezeichnete. Zwar wurde der „Fluch der Karibik“-Schauspieler darin nicht namentlich genannt, fühlte sich davon jedoch gebrandmarkt. Deshalb reichte er eine Klage wegen Verleumdung ein und verlangte 50 Millionen Dollar Schadensersatz.

Im laufenden Prozess warfen sich wiederum beide Schauspieler gegenseitig häusliche Gewalt vor. Doch am Ende des Prozesses hatte sich die Geschworenen-Jury auf die Seite von Johnny Depp geschlagen. Sie entschieden sich in mehreren Punkten zugunsten des 59-Jährigen, weshalb die „Aquaman“-Darstellerin ihm jetzt über zehn Millionen Dollar Schadensersatz zahlen muss. In einigen Punkten hatte zwar auch Amber recht bekommen, doch ihr stehen hingegen nur zwei Millionen US-Dollar zu. Depps Anwalt soll nämlich Aussagen getätigt haben, die den Ruf der 36-Jährigen geschädigt haben sollen.

Nun versuchen Ambers Anwälte, das Urteil wegen mangelhafter Beweise und eines falschen Geschworenen rückgängig zu machen. Das gehe laut US-Medien aus dem Dokument hervor, das diese am Freitag eingereicht haben sollen.

Unstimmigkeiten bei Identität der Geschworenen

Heards Anwälte argumentieren, dass von Johnnys Seite aus zunächst nicht genügend Beweise vorgelegt wurden, um die Jury davon überzeugen zu können, dass Ambers Kommentar Johnnys Karriere geschadet haben soll. Denn namentlich habe sie den Schauspieler nie genannt. Dennoch gaben die Geschworenen dem 59-Jährigen in dem Punkt recht.

Außerdem behauptet Ambers Team, dass einer der Geschworenen nicht derjenige gewesen sein soll, der vor Gericht geladen war. Dies soll das Gericht offenbar übersehen und nicht ordnungsgemäß überprüft haben. Dabei soll es sich um den Geschworenen Nr.15 handeln, dessen Geburtsjahr auf dem Papier 1945 lautete. Ambers Team behauptet jetzt allerdings, dass der Geschworene viel jünger sein soll. So soll die vorgeladene Person erst gegen 1970 geboren sein. Nun verlangt das Anwaltsteam vom Gericht, die Sache genauer zu untersuchen.

Denn falls sich herausstellt, dass diese Person irrtümlich in der Jury gelandet ist, ist das ein Grund, den ganzen vergangenen Prozess zu verwerfen und von vorne anzufangen. Jetzt muss nur noch der Richter über den Antrag entscheiden. Dies ist jedoch nicht die Berufung, die Amber direkt nach der Urteilsverkündung angekündigt hatte. Denn um diese durchzuziehen, hätte sie dafür eine große Summe an Geld aufbringen müssen. Jetzt scheinen ihre Anwälte jedoch eine Art Schlupfloch gefunden zu haben, den Prozess neu aufzurollen, ohne dafür ein Vermögen ausgeben zu müssen.