Am Montagabend (14. September) tagte die österreichische Ampelkommission. Wie nun mehrere Medien berichten, sollen demnach neue Bereiche in Österreich jetzt auf „Orange“ geschaltet werden. Allerdings sorgen die neuen Regelungen für viel Verwirrung, denn es gelten nicht mehr die gleichen Maßnahmen der Corona-Ampel wie bisher.

Noch während die österreichische Ampelkommission tagte, veränderten sich nämlich die Regelungen auf der offiziellen Corona-Ampel-Website plötzlich.

Corona-Ampel angeblich in einigen Bereichen auf „Orange“

Am Montagabend (14. September) wurde die österreichische Ampelkommission kurzfristig zu einer Sondersitzung zusammengerufen. Dabei sollen einige neue Ampel-Schaltungen besprochen worden sein. Allerdings sind die neuen Farben noch nicht offiziell bestätigt und auch noch nicht auf der offiziellen Corona-Ampel-Webseite aktualisiert worden. Dennoch sollen diese Ampelfarben bald gelten:

  • Orange: Wien, Innsbruck, Kufstein, Mödling, Neunkirchen, Bludenz und Dornbirn
  • Gelb: Weite Teile Oberösterreichs, Bregenz und Feldkirch, Innsbruck Land, Landeck, Schwaz
    Neu auf Gelb: St. Pölten, Krems Stadt und Land, Baden, Bruck, Gänserndorf, Lilienfeld, Korneuburg, Zwettl und Wiener Neustadt Stadt und Land
  • Grün: Salzburg, das Burgenland und Kärnten

Andere Corona-Maßnahmen als bisher

Die neuen Ampelfarben sorgen für viel Verwirrung. Denn „Orange“ scheint plötzlich nicht mehr dasselbe zu bedeuten, wie vorher. Außerdem wurden am Montag (14. September) auch Verschärfungen der Corona-Maßnahmen in ganz Österreich beschlossen. Diese gelten unabhängig von der Corona-Ampel. Die neuen Ampel-Farben scheinen derzeit hingegen mehr darauf abzuzielen, dass die Bevölkerung aufmerksamer wird, anstatt tatsächliche Maßnahmen zur Folge zu haben.

Auch auf der offiziellen Webseite der Corona-Ampel haben sich die Regelungen für die einzelnen Farben plötzlich verändert. Demnach scheint es so, als ob die grüne Schaltung die bundesweiten Corona-Regeln umfasst.

So heißt es jetzt nämlich:

Grün:

  • Mann muss eine Maske in geschlossenen Räumen im Handel, im Dienstleistungs-Bereich und Parteienverkehr tragen.

  • In der Gastronomie gilt die Maskenpflicht nur für das Personal.

  • In Schulen gilt sie außerhalb der Klasse.

  • An Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien dürfen 3.000 Personen, in geschlossenen Räumen 1.500 Personen teilnehmen. Ohne zugewiesene Sitzplätze reduziert sich die Zahl auf 100 Personen draußen und 50 drinnen.

Gelb:

„Der Bundesminister ermöglicht den betroffenen Bundesländern, bei Gelbschaltung noch strengere Maßnahmen, als bei Grün vorgegeben, zu setzen.“
Der folgende Satz steht erst seit Montagabend (14. September) auf der offiziellen Website der Corona-Ampel. Welche weiteren Maßnahmen die Ampelfarbe „Gelb“ jetzt hat, ist derzeit jedoch völlig unklar.

Orange und Rot:

Zu diesen Ampelfarben gibt es auf der Website überhaupt keine Regelungen mehr. Das liegt wohl auch daran, dass durch die generelle Verschärfung in ganz Österreich die Maßnahmen zum Teil strenger sind als jene, die ursprünglich für die Farbe Orange vorgesehen waren.

Diese Corona-Maßnahmen galten bisher

Bisher galten folgende Regelungen bei den verschiedenen Ampelfarben:

Grün:

  • Der Mindestabstand von einem Meter musste zu Fremden eingehalten werden und eine Maske in Öffis, im Lebensmittelhandel, in Banken und in der Post getragen werden.
  • Bei Indoor Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen galt eine Begrenzung von maximal 5.000 Personen. Outdoor Veranstaltungen galt eine maximale Besucheranzahl von 10.000 Personen.
  • Indoor Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze waren nur bis maximal 200 Personen möglich, Outdoor Veranstaltungen bis 10.000 Personen.

Gelb:

  • Ein Mund-Nasen-Schutz musste zusätzlich auch von Kunden und Besuchern im Handel (nicht nur im Supermarkt) getragen werden. Eine Ausnahme galt für die Gastronomie. Denn dort musste nur das Personal eine Maske tragen.
  • Bei Veranstaltungen galt bisher folgendes: Indoor Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen mit maximal 2.500 Personen, Outdoor Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen mit maximal 5.000 Personen. Ohne fixe Plätze wurden sowohl Indoor, als auch Outdoor nur maximal 100 Personen erlaubt.

Orange:

  • Eine Maske musste bisher bei dieser Ampel-Phase zusätzlich auch in allen öffentlichen Bereichen in geschlossenen Räumen getragen werden. Also auch in der Gastronomie, außer am Sitzplatz. Die Sperrstunde wurde auf Mitternacht vorverlegt. Auch im Freien musste man einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte.
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind mit fixen Plätzen maximal 250 Personen möglich, ohne zugewiesene Sitze lediglich 25. Im Freien sind es 500 bzw. 50. MNS ist generell obligatorisch.

—> Teile diese Regelungen, wie etwa die Sperrstunden Zeiten, sind derzeit nirgends mehr auf der Webseite nachzulesen und auch nicht Teil der neuen, österreichweiten Corona-Maßnahmen.

Rot:

  • Hier galt bisher man müsse bei privaten Treffen eine Maske tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Veranstaltungen sind generell gestrichen. Dabei gibt es Ausnahmen wie Trauungen oder Beerdigungen. Die Schulen müssen wieder auf Distance Learning umstellen.
  • Kundenkontakte sind nur mehr in essenziellen Bereichen zulässig (Lebensmittel, Apotheken, Tankstellen), was bedeutet, dass der übrige Handel, die Hotellerie und die Gastronomie geschlossen werden. Denn dort sind Liefer- bzw. Abholservice möglich.

—> Auch diese Maßnahmen findet man auf der offiziellen Webseite nun nicht mehr.