Lange war unklar, ob wir in der diesjährigen Weihnachtszeit den Zauber von drängelnden Menschen, warmen Alkohol und eisigen Temperaturen der österreichischen Christkindlmärkte genießen können. Nun ist klar: Die Märkte dürfen öffnen, unter Auflagen.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat am 15. Oktober entsprechende Regeln erlassen.

Märkte brauchen ein Präventionskonzept

Bevor ein Christkindlmarkt, bei dem mehr als 250 Besucher erwartet werden, in der Weihnachtsaison 2020 aufsperren kann, muss er ein sogenanntes Präventionskonzept vorlegen. Bewilligt wird das durch die Bezirksverwaltungsbehörde. Dabei muss aber die Infektionslage in der Umgebung des Marktes berücksichtigt werden.

Sperrstunde wie bei Restaurants

Es gilt auf den Christkindlmärkten die gleiche Sperrstunde wie auch in der Gastronomie. Das ist österreichweit je nach Bundesland unterschiedlich, entweder um 22 Uhr oder um 1 Uhr.

Speisen und Getränke dürfen nicht bei der Ausgabestelle konsumiert werden

Der Christkindlmarkt-Betreiber muss zudem sicherstellen, dass die Besucher Speisen und Getränke nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle konsumieren. Es muss sogenannte Verabreichungsplätze geben. Diese muss man so ausrichten, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens einem Meter besteht.

Im Wesentlichen gelten für die Märkte also die gleichen Voraussetzungen wie für andere Veranstaltungen im Freien. Es braucht ein Präventionskonzept, und es soll möglichst Abstand gehalten werden. Bei der Genehmigung soll auf die aktuelle Coronavirus-Lage in der Region Rücksicht genommen werden.

Verpflichtender Mund-Nasen-Schutz

In Wien hat die Wirtschaftskammer ein Präventionskonzept für die Christkindlmärkte erarbeitet. Kernpunkt: Alle Betreiber und Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In Wien sollen übrigens auch je nach Größe vermutlich Einbahnregelungen oder Zugangsbeschränkungen auf den Märkten kommen. Zusätzliche Ordnerdienste sollen auf die Einhaltung der Maßnahmen achten.