Mit seinem Song „Shape of you“ stellte Ed Sheeran Rekorde auf. Doch mit dem Erfolg sah sich der britische Popsänger allerdings auch mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert und so musste sich Ed in den vergangenen Wochen auch vor Gericht verantworten. Nun hat der Megastar den Urheberrechtsprozess gewonnen.

Ein Richter entschied, dass Ed Sheeran „weder absichtlich noch unterbewusst“ abgekupfert hat.

Ed Sheeran gewinnt Urheberrechtsprozess um „Shape of You“

In den vergangenen Wochen musste sich der Sänger mehrmals vor Gericht verantworten. Der Grund: Der Song „Shape of you“ soll geklaut sein. Laut den Songwritern Sami Chokri und Ross O’Donoghue soll der britische Sänger Teile ihres Songs „Oh Why“ genommen und für seinen Song „Shape of You“ einfach die Geschwindigkeit verändert haben. Doch Ed und seine beiden Co-Autoren Steven McCutcheon und John McDaid wiesen alle Anschuldigungen vehement zurück. Und das offenbar mit Erfolg!

Der Richter urteilte nun, Ed hätte „weder absichtlich noch unterbewusst“ eine Hook aus dem Song kopiert. Demnach gebe es zwar Ähnlichkeiten, aber eben auch „signifikante Unterschiede“. Hier könnt ihr euch übrigens den Song, um den es bei den Plagiatsvorwürfen geht, anhören:

Musiker meldet sich auf Instagram zu Wort

Über die Entscheidung zeigte sich der Musiker erleichtert.  In einem Instagram-Clip meldet sich Ed im Anschluss an das Urteil an seine Fans. In seinen Augen würden solche „unbegründeten Behauptungen“ viel zu häufig vorkommen. „Es ist für die Songwriting-Industrie wirklich schädigend“, urteilt er. Außerdem gebe es aktuell eine Kultur, „in der eine Forderung mit der Idee erhoben wird, dass eine Einigung billiger ist als eine Klage vor Gericht, selbst wenn es keine Grundlage für die Forderung gibt“.

Grundsätzlich würden laut Ed Sheeran in der Popmusik einfach nur sehr wenige Akkorde benutzt werden. „Wenn jeden Tag 60.000 Songs auf Spotify veröffentlicht werden, ist der Zufall vorprogrammiert. Das sind 22 Millionen Songs pro Jahr und es gibt nur 12 Noten, die zur Verfügung stehen.“