Modehändler dürfen künftig Kleidung in der EU nicht mehr vernichten. Vor allem größere Firmen trifft das neue Verbot, für kleinere Unternehmen gibt es Ausnahmen. Durch diese Maßnahme sollen Produkte länger halten und weniger Ressourcen verbrauchen.

Dazu haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten in der Nacht zu Dienstag geeinigt.

Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung

Große Händler dürfen in Zukunft unverkaufte Kleidung in der EU nicht mehr vernichten. Darauf haben sich nun Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten geeinigt. Außerdem einigte man sich darauf, dass die EU-Kommission zukünftig das Verbot auf weitere Produkte ausweiten kann, wie beide Verhandlungsseiten mitteilen. Für kleinere Unternehmen soll es Ausnahmen geben und für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Geplant ist eigentlich, dass das Verbot zwei Jahre nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet wird. Das Parlament und die EU-Staaten müssen der Einigung zwar noch offiziell zustimmen, das gilt aber als reine Formsache.

Im Hintergrund steht die Ökodesign Verordnung

Im Hintergrund des neuen Verbots steht ein Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Dadurch sollen Produkte länger halten, aber sich auch leichter wiederverwenden, sowie reparieren und recyclen lassen. Vor allem ist das Ziel, weniger Ressourcen wie Energie und Wasser zu verbrauchen.

Welche konkreten weiteren Vorgaben für einzelne Produkte kommen, ist noch nicht genau bekannt. Laut der neuen Vereinbarung kann die EU-Kommission rechtliche Vorgaben für Waren erlassen, um diese umweltfreundlicher zu gestalten. Das bedeutet, dass beispielsweise Produkte wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien ökologischer gemacht werden können. Aber auch zahlreiche Rohstoffe wie Eisen, Stahl oder Aluminium sollen in Zukunft entsprechend eingestellt werden. Für Autos oder militärische Produkte sind Ausnahmen vorgesehen.