Unter den EU-Ländern herrscht derzeit Uneinigkeit in der Debatte rund um Gutscheine für abgesagte Flüge.

Denn während die einen gegen eine solche Lösung sind, fordern nun insgesamt zwölf EU-Länder Gutscheine statt Auszahlungen.

Zwölf EU-Länder fordern Gutscheine statt Auszahlungen bei Flugausfällen

Zwölf EU-Mitgliedsstaaten haben die Kommission in Brüssel aufgefordert, den angeschlagenen Fluggesellschaften vorübergehend die Ausgabe von Gutscheinen, statt Rückerstattungen für ausgefallene Flüge zu erlauben. In einer gemeinsamen Erklärung der Transportminister etwa von Frankreich, den Niederlanden und Irland hieß es am Mittwoch, die Gutscheine sollten eine gewisse Gültigkeitsdauer haben. Nach deren Ablauf müssten die Passagiere dann ein Recht auf Rückerstattung bekommen. Dieses Vorgehen würde die Konzerne entlasten und gleichzeitig die Rechte der Verbraucher schützen. Bislang unterstützt die Kommission nur eine Gutschein-Lösung auf freiwilliger Basis.

Deutschland und Österreich gehörten nicht zu den Unterzeichnern. Im Laufe des Tages wurde ein virtuelles Treffen der EU-Transportminister erwartet. Fluggesellschaften wie Lufthansa und Air France KLM sind von der Coronavirus-Epidemie wirtschaftlich schwer betroffen.

Verbraucherschützer kritisieren Gutschein-Lösung

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller kritisiert unterdessen das Festhalten der deutschen Bundesregierung. Denn diese hält derzeit an einer Gutscheinlösung für stornierte Reisen in der Coronakrise fest. „Wenn die Branche schnell wieder auf die Beine kommen soll, dann braucht sie auch in Zukunft vor allem eines: Kunden“, schreibt Müller in einem Beitrag für die Zeitung „Handelsblatt“.

Einige Verbraucher zeigten sich kulant und akzeptierten oder kauften aktiv Gutscheine, um Geschäfte, Kulturstätten und andere Unternehmen zu unterstützen. „Sie sind solidarisch und das ist eine der guten Seiten dieser schrecklichen Krise.“ Aber der „springende Punkt“ dabei sei die Wahlfreiheit der Kunden. „Wer deren Vertrauen nicht komplett erschüttern will, darf ihre Rechte nicht leichtfertig beschneiden und ihre Interessen nicht denen der Wirtschaft unterordnen.“ Fairer wäre es aus Sicht Müllers daher, einen staatlichen „Reisesicherungsfonds zu ermöglichen, der Reiseunternehmen und Fluglinien rettet“. Die Kosten dafür sollten „nachträglich von den Unternehmen erstattet und auf die Preise umgelegt werden“.

EU-Recht: Verbraucher haben die Wahl

Die EU-Kommission will die von der deutschen Bundesregierung für stornierte Reisen und Veranstaltungen während der Corona-Krise geplante Gutschein-Lösung nicht absegnen. Er sei sich der beispiellosen Krise für den Tourismussektor in Europa bewusst, sagte der zuständige Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Didier Reynders, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgabe). Doch müssten Entscheidungen der Mitgliedstaaten mit EU-Recht übereinstimmen und in der EU koordiniert werden. Nach EU-Recht „haben Verbraucher die Wahl, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Erstattung bevorzugen“.

(Quelle: Reuters)