Ein Lotterie-Gewinn ist eine Sache, von der wir wohl alle insgeheim träumen. Doch eine Person konnte oder wollte diesen Traum offenbar nicht Realität werden lassen. Denn ein Gewinn in Höhe von 36 Millionen Dollar wurde in Florida nicht abgeholt.

Der Gewinn wurde bereits im August ausgelost.

Lotterie-Gewinn wird nicht beansprucht

Es ist eine kaum vorstellbare Summe, die im August 2023 bei einer Lotterie in den USA gewonnen wurde: 36 Millionen Dollar (umgerechnet rund 33,4 Millionen Euro) gingen nämlich an eine einzige Person – zumindest in der Theorie. Denn das entsprechende Ticket mit den Gewinnerzahlen 18-39-42-57-63 und der Megaball-Zahl 7 wurde von niemandem eingelöst. Und zwar monatelang nicht. Zwar ist bekannt, dass das entsprechende Ticket am 15. August in Jacksonville gekauft wurde – mehr Details gibt es aber nicht.

Denn wer auch immer dieses „goldene Ticket“ besitzt – er oder sie hat es bisher nicht eingelöst. Über die Gründe lässt sich dabei natürlich nur spekulieren. Doch fest steht: auch ein Lotterie-Gewinn wartet nicht ewig auf einen. Tatsächlich gibt es nämlich eine 180-tägige Anspruchsfrist auf das Geld, wie die Florida Lottery mitteilt. Und diese ist am 11. Februar 2024 abgelaufen.

Was passiert mit dem Preisgeld?

Die Folge: Der Lotterieschein ist jetzt ungültig. Auch wenn ihn die Gewinnerin oder der Gewinner jetzt einlösen wollen würde, wäre das nicht mehr möglich! Bleibt also nur mehr eine Frage offen: Was passiert jetzt mit dem Geld? 80 Prozent des Gewinnes werden an einen Treuhandfonds für Bildung überwiesen, erklärt die Florida Lottery. Der Rest bleibt in dem aktuellen Preispool.

Die 36 Millionen Dollar waren laut der Lotterie übrigens der einzige derartige Jackpot-Schein, der im Jahr 2023 nicht eingelöst wurde. Dass jemand seinen Lotterie-Gewinn nicht abholt, passiert jedoch nicht zum ersten Mal. In Kalifornien wurde 2021 etwa ein Gewinn in Höhe von 26 Millionen Dollar nicht eingelöst. Noch höher war ein Gewinn in Georgia im Jahr 2011. Denn damals wurde der Jackpot von 77 Millionen Dollar nicht beansprucht.