Es ist schon eine sehr ungewöhnliche Situation, in der sich eine Frau aus Florida derzeit befindet. Denn sie ist schwanger – und sitzt im Gefängnis. Dass ihr ungeborenes Baby mit ihr in Haft ist, sieht sie allerdings nicht ein.

Sie verlangt deshalb die Entlassung.

Ungeborenes Baby soll aus dem Gefängnis entlassen werden

Seit Juli 2022 sitzt Natalia H. in einem Gefängnis in Florida. Der Grund: ihr wird Mord zweiten Grades vorgeworfen. Denn Natalia hat eine Frau erschossen, mit der sie in einem Uber unterwegs war. Vor Gericht bekannte sich die 24-Jährige damals als nicht schuldig. Ihre Haft möchte sie jetzt auch verlassen – jedoch nicht, weil sie ihr eigenes Urteil anfechten möchte.

Denn als Natalia ins Gefängnis kam, war sie in der sechsten Woche schwanger. Mittlerweile ist sie im achten Monat schwanger – und behauptet, dass ihr ungeborenes Baby unrechtmäßig inhaftiert ist. In einem Antrag an ein Gericht in Florida betont ihr Anwalt, dass ihr Kind im Gefängnis in Gefahr sei. Denn es gäbe „einen Mangel an angemessener und notwendiger vorgeburtlicher Betreuung“. So erhalte die junge Frau etwa nicht die notwendigen Vitamine und Nahrungsmittel, die das ungeborene Baby brauche. Die letzte Untersuchung sei mittlerweile auch schon Monate her. Deswegen fordert der Anwalt im Namen des ungeborenen Kindes, dass Natalia aus dem Gefängnis entlassen wird, damit das ungeborene Kind die notwendige Versorgung erhält.

„Das ungeborene Kind wurde bei dieser Inhaftierung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens beraubt.“

Ein ungeborenes Baby wird aus dem Gefängnis entlassen; klingt ein wenig absurd, ist in Amerika aber möglich. Denn seitdem im vergangenen Jahr das Recht auf Abtreibung (Roe v Wade) gekippt wurde, gilt ein Fötus durchaus als Person mit Rechten. Dementsprechend müsse es auch möglich sein, dass eben diese vollwertige Person zu Unrecht im Gefängnis ist. Natalias „ungeborenes Kind ist eine Person im Sinne der Verfassung Floridas und der Verfassung der Vereinigten Staaten“, erklärt der Anwalt.

Gegenüber der „Washington Post“ schildert der Anwalt dann auch, inwiefern die Inhaftierung des Fötus nicht rechtmäßig ist. „Ein ungeborenes Kind hat Rechte, die unabhängig von seiner Mutter sind, auch wenn es sich noch im Mutterleib befindet. Das ungeborene Kind wurde bei dieser Inhaftierung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens beraubt.“ Deshalb müsse man das Kind aus der Haft entlassen. Konkret würde das bedeuten, dass Natalia zumindest bis zur Geburt des Babys das Gefängnis verlassen darf. Ob dieser Vorsatz jedoch tatsächlich klappt, bleibt abzuwarten. Denn noch gibt es keine Entscheidung zu dem Antrag.