In Wien wird die Gültigkeitsdauer von Corona-Tests ab 1. September verkürzt. Die Testergebnisse von PCR-Tests und Antigen-Tests als 3-G-Nachweis sind künftig also weniger lang gültig als bisher.

Das teilte Bürgermeister Michael Ludwig am Dienstag bei einer Pressekonferenz mit, nachdem er sich zuvor mit Experten beraten hatte.

Corona-Tests Gültigkeitsdauer: PCR-Tests nur noch 48 Stunden gültig

Wenn es um den 3-G-Nachweis geht, gelten in Wien ab 1. September strengere Regeln. Denn die Gültigkeitsdauer der Corona-Tests wird ab dann verkürzt. Konkret geht es um Antigen-Schnelltests und PCR-Tests. Während Antigen-Tests in Apotheken und Teststraßen bislang 48 Stunden lang gültig waren, sind sie ab September nur noch 24 Stunden lang als Eintrittstests verwendbar. Bei PCR-Tests wird die Gültigkeitsdauer von bislang 72 Stunden auf 48 Stunden reduziert. Von der neuen Regel ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Für sie gelten weiterhin die bisherigen Zeitspannen von 48 und 72 Stunden.

Man wolle weiterhin Tests anbieten, so Ludwig. Diese seien wichtig, dass es weiterhin Menschen gebe, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, so der Bürgermeister.

Keine „1-G-Regel“

Eine Absage gibt es allerdings vorerst für die bereits im Vorfeld diskutierte „1-G-Regel“, wonach nur Geimpfte Zutritt etwa zu Bars oder Clubs bekommen hätten. SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hatte eine solche Maßnahme zuletzt empfohlen. Er hoffe zwar nicht, dass es notwendig werde, es könne aber sein, dass man diese Regel im Herbst einführen müsse, so Hacker. Die Maskenpflicht im gesamten Handel in Wien bleibt weiterhin aufrecht.

Die Entscheidung über strengere Regeln hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der Corona-Tests habe man aufgrund der aktuellen Infektionslage getroffen. Die 7-Tage-Inzidenz steige rapide, so Ludwig. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern hat Wien zuletzt wiederholt strengere Regeln als der Rest von Österreich verordnet. So muss man aktuell etwa nur in Wien im gesamten Handeln Masken tragen, während die Maskenpflicht im Rest des Landes nur noch im Lebensmittelhandel gilt.