In einem neuen Gesetz beschließt die spanische Regierung jetzt, dass das gemeinsame Haustier im Falle einer Scheidung der Besitzer als „fühlendes Wesen“ behandelt werden soll. Deshalb sollen künftig auch Modelle wie geteiltes Sorgerecht bei Tieren angewendet werden.

Tiere werden in Spanien dadurch nicht länger wie „Sachen“ behandelt.

Scheidung: Was passiert mit dem Haustier?

Wer kurz vor oder mitten in einer Scheidung steckt, muss sich auf viele unangenehme Entscheidungen vorbereiten. Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wie teilen wir die Möbel auf und wer behält eigentlich den Fernseher?

Bei Eltern kommt dazu noch die oft schwierige Frage nach dem Sorgerecht. Doch auch Paare, die keine Kinder haben, sind immer wieder mit der Frage des Sorgerechts konfrontiert; und zwar bei gemeinsamen Haustieren. Denn wer behält den Hund oder die Katze eigentlich?

In Spanien widmet sich jetzt ein neues Gesetz eben dieser Frage. Denn bisher wurden Haustiere dort – wie in den meisten Ländern – zu den Gegenständen und Sachen gerechnet. Die Regel war also, dass der Hund oder die Katze gleichzeitig mit der Waschmaschine, dem Auto oder dem Teppich aufgeteilt wurde. Nur eine Person hatte demnach Anspruch auf das Tier, Besuchsrechte oder ähnliches gab es nicht.

Spanien: Sorgerechtsentscheidung zum Wohle des Tiers

Dass Tiere aber durchaus einen besonderen Stellenwert in einer Ehe haben können und oftmals wie Familienmitglieder sind, hat jetzt auch das spanische Gericht eingesehen. Es hat deshalb beschlossen, Haustiere künftig als „lebendige, fühlende Wesen“ zu behandeln.

Konkret bedeutet das, dass im Falle einer Scheidung auch das Sorgerecht um den gemeinsamen Hund, die gemeinsame Katze oder den gemeinsamen Hamster ein Thema ist. Ziel sei es dann, eine Lösung im Sinne des Tierwohls zu finden.

Das kann auch bedeuten, dass es zu einem Wechselmodell kommt, in dem die Ex-Ehepartner sich beide um das Tier kümmern – also eine Art geteiltes Sorgerecht für das Haustier. Auch ein alleiniges Sorgerecht ist möglich, etwa weil bei einer der Personen Tierquälerei oder Misshandlung eines Tieres bekannt ist. Dann kann sogar gerichtlich verboten werden, dass diese Person weiterhin Umgang mit dem Tier hat.