Im September machte ein australisches Influencer-Paar damit Schlagzeilen, im Iran festgenommen worden zu sein. Die beiden Reiseblogger hatten unüberlegt eine Drohne in der Nähe eines Militärstützpunktes fliegen lassen. Bis Oktober waren sie dort im bekannten Evin-Gefängnis inhaftiert.

Doch wie geht man eigentlich vor, wenn man im Ausland verhaftet wird? Wir haben Außenministerium nachgefragt.

Verhaftet im Ausland

2013 zog eine Österreicherin die mediale Aufmerksamkeit auf sich, als sie des Drogenschmuggels beschuldigt wurde und vor einem Todesurteil stand. Indonesien ist für seine harten Gesetze bei Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz bekannt. Im Sommer 2014 erreichte das Außenministerium dann die Nachricht, dass man die österreichische Staatsbürgerin nicht zum Tode verurteilt hatte, sondern zu 18 Jahre Freiheitsstrafe wie einer Geldstrafe von 300.000 Euro oder weitere sechs Monate im Gefängnis.

Die genannten Beispiele sind Extremfälle. Generell sollte man meinen, dass ein Urlauber im Ausland keine Angst davor haben muss, plötzlich in einem Gefängnis weit entfernt von zu Hause zu sitzen. Doch was passiert eigentlich im Falle das Falles? Wer ist für mich zuständig, sollte ich wirklich einmal bewusst oder unbewusst die Gesetze in einem fremden Land verletzen? Wir haben bei Dr. Johannes Strasser vom Bundesministerium Europa, Integration und Äußeres nachgefragt.

Andere Länder, andere Sitten und Gesetze

Wer eine Reise tätigt, sollte sich immer vorher über das Zielland informieren. Egal ob man auswandert oder nur ein paar Wochen auf Urlaub fahren möchte. In vielen Ländern muss man sich vorher um ein Visum kümmern oder sich eventuell impfen lassen. Wer sich über diese Dinge informiert, sollte vielleicht auch das Rechtssystem und die gesetzliche Lage im Land recherchieren. „Generell muss man darauf hinweisen, dass die Gesetze des Gastlandes unbedingt einzuhalten sind“, sagt Johannes Strasser, Stellvertretender Pressesprecher des Außenministeriums. Und diese Gesetze können teilweise ganz schön streng sein. Was für uns im deutschsprachigen Raum vielleicht ganz normal ist, kann in anderen Ländern unter Strafe stehen.

In Thailand hat man beispielsweise unlängst das Rauchen an 24 Stränden verboten. Wer sich nicht daran hält, muss immerhin bis zu 2460 Euro zahlen. Auch über das Königshaus sollte man in dem südasiatischen Land zumindest öffentlich kein schlechtes Wort verlieren. Denn Majestätsbeleidigung kann mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden. Im Sudan drohen beim Tragen freizügiger Kleidung wie etwa Shorts oder Bikini-Oberteil hohe Strafen.

Wer hilft, wenn man im Ausland verhaftet wird?

Wer sich also vorher nicht über das Land, in das er reist, informiert, kann durchaus auch einer Verhaftung entgegensehen. Im Jahr 2018 führte das Außenministerium 215 Haftbesuche im Ausland durch. Ende 2018 waren 156 österreichische Staatsbürger im Ausland in Haft. Bei einer Verhaftung oder Freiheitsbeschränkung im Ausland sollte man sofort die Verständigung der nächsten österreichischen Auslandsvertretung verlangen. Sie treten mit der Person in Kontakt. Wenn man danach verlangt, können sie einen Anwalt vermitteln. Für den Rechtsverkehr zwischen den Staaten gibt es übrigens eine Reihe von Verträgen, die sich mit der Rechtshilfe, Auslieferung und Übernahme verhafteter Personen beschäftigen.

Laut Johannes Strasser sei es wichtig, auf sein Recht zu beharren, die nächste österreichische Botschaft zu verständigen. „Normalerweise müssen die Behörden auf diese Rechte des Verhafteten hinweisen. Doch jeder Fall ist anders. Als österreichischer Staatsbürger sollte man verlangen, dass Botschaft verständigt wird, erklärt Strasser. Er verweist auch darauf, wie wichtig eine Reiseregistrierung ist. Vor Antritt einer Reise, insbesondere in Länder mit hoher Sicherheitsgefährdung, sollte man sich vorher beim Außenministerium online oder per App registrieren. So ist später auch der Kontakt mit den österreichischen Behörden einfacher.

Wie sieht die Hilfe des Außenministeriums aus?

Das Außenministerium tritt mit einem im Ausland verhafteten Österreicher in Kontakt. Außerdem versuchen die Botschaften in regelmäßigen Abständen, ob die Behandlung des Häftlings den Landesvorschriften entspricht und der österreichische Häftling alle Erleichterungen genießt, die nach den lokalen Vorschriften zulässig sind. Vonseiten der Botschaft kann jedoch nicht in Gerichtsverfahren eingegriffen werden. Vertreter der Botschaft können  jedoch an Gerichtsverhandlungen teilnehmen und sind mit den ausländischen Behörden in engem Kontakt.

Das Außenministerium achtet darauf, dass während dem Verfahren keine Grundfreiheiten oder internationalen Mindeststandards – wie beispielsweise Verschleppung des Verfahrens, Verweigerung des Parteiengehörs, Verweigerung von Rechtsmitteln – erfolgt und dass alle gesetzlichen Möglichkeiten der Verteidigung ausgeschöpft werden können. In einigen Fällen kann man nach rechtskräftigem Urteil eine Übernahme der Strafvollstreckung durch Österreich beantragen.

Wie sieht es mit Doppelstaatsbürgern aus?

Werden Doppelstaatsbürger in ihrem zweiten Heimatland festgenommen, hat das österreichische Außenministerium weniger Unterstützungsmöglichkeiten als bei Österreichern, die nur die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. „Der Gaststaat sieht die Person dann ausschließlich als einen Staatsbürger an“, erklärt Johannes Strasser.

Die meisten Österreicher sitzen in Deutschland

Die meisten Österreicher, die im Ausland inhaftiert sind, befinden sich sitzen ihre Zeit übrigens bei unseren Nachbarn ab. Hier ist eine Betreuung meist nicht notwendig. Doch in Ländern, wo die Haftbedingungen nicht den westlichen Standards entsprechen, ist man auf die Hilfe der österreichischen Behörden angewiesen.