Auch in Wien dürfen ab dem 19. Mai wieder Gastronomie und Hotellerie öffnen und Veranstaltungen stattfinden. Das teilte Bürgermeister Michael Ludwig am Donnerstag (6. Mai) bei einer Pressekonferenz mit.

Allerdings wird sich der Bürgermeister in zwei Wochen wieder mit einem Expertenteam zusammensetzen, um erneut über mögliche Maßnahmen zu entscheiden.

Wien öffnet, wie der Rest von Österreich, ab 19. Mai

Bürgermeister Michael Ludwig traf sich am Donnerstag (6. Mai) mit einer Expertenrunde, um die österreichweiten Öffnungen am 19. Mai zu besprechen. Konkret ging es darum, ob auch Wien sich den geplanten Öffnungsschritten anschließen werde. Wiederholt hatte Ludwig in den vergangenen Tagen seine Bedenken gegenüber den Plänen der Bundesregierung geäußert. Jetzt sind die neuen Maßnahmen ab dem 19. Mai für Wien fix. „Das erfreuliche ist, das die Zahlen sehr stark gesenkt wurden„, so Bürgermeister Michael Ludwig. Deshalb werde auch Wien, wie der Rest von Österreich, die Gastronomie und Hotellerie öffnen und Veranstaltungen dürfen wieder abgehalten werden. Allerdings unter strengen Maßnahmen.

Diese Regeln gelten ab 19. Mai in Wien:

  • Testungen verstärken: Es werden zehn Testboxen in ganz Wien aufgestellt, in denen man die PCR-Tests „Wien gurgelt“ nun direkt machen kann. Bürgermeister Michael Ludwig werde in den nächsten Tagen genauer darauf eingehen. Die Testmöglichkeiten in Wien sind bereits gut ausgebaut. Derzeit gibt es neun Teststraßen und zahlreiche Testmöglichkeiten in Apotheken und Betrieben.

  • Veranstaltungen: Kultur- und Sportveranstaltungen können wieder stattfinden. Nach den Regeln der Österreichischen Bundesregierung:

    • Veranstaltungen dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen ausgetragen werden. Dabei gilt weiterhin die Maskenpflicht und eine maximale Auslastung der Besucheranzahl von 50 Prozent der Sitzplätze Indoor. (Indoor maximal 1.500 Personen/Outdoor maximal 3.000 Personen).

    • Bei Sportveranstaltungen gelten dieselben Bestimmungen, wie bei Kulturveranstaltungen. Es gilt eine Maskenpflicht und eine maximale Besucheranzahl (Indoor maximal 1.500 Personen/Outdoor maximal 3.000 Personen). Mannschaftssportarten und Kontaktsportarten. Indoor gilt auch die 20-Quadratmeter-Regel (20 Quadratmeter pro Spieler).

  • Hotellerie und Gastronomie: Auch die Lokale und Hotels dürfen in Wien ab dem 19. Mai wieder öffnen. Dort gelten ebenfalls strenge Sicherheitsmaßnahmen.

    • Die Gastronomie darf ab dem 19. Mai wieder öffnen, das gilt allerdings nicht für die Nachtgastronomie. Für die Lokale gilt eine maximale Personenanzahl (Indoor maximal 4 Personen pro Tisch, Outdoor maximal 10 Personen). Sperrstunde ist um 22 Uhr.

    • In der Hotellerie gelten ab dann dieselben Bedingungen, wie auch in der Gastronomie: Maskenpflicht, Abstandsregelungen und eine maximale Personenanzahl. Besondere Regelungen gibt es für Wellnessbereiche (20 Quadratmeter pro Person). Gäste aus dem Ausland sind ab 19. Mai wieder willkommen (Gäste aus Hochrisikogebieten müssen aber die Quarantänepflicht einhalten).

Österreichweite Maßnahmen ab 19. Mai

Ab dem 19. Mai sind erste Öffnungsschritte im Rest von Österreich geplant, das teilte die österreichische Bundesregierung bereits am 23. April mit. Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Sportveranstaltungen sollen dann gleichzeitig wieder öffnen. Allerdings unter strengen Sicherheitskonzepten: Grundvoraussetzung für den Zutritt wird der „grüne Pass“ sein. Das bedeutet, dass man entweder geimpft, getestet oder genesen sein muss, um Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen zu können. Außerdem gilt immer noch die Maskenpflicht Indoor und auch gewisse Gruppenbeschränkungen sind weiterhin einzuhalten.

Diese Maßnahmen gelten ab 19. Mai in ganz Österreich:

  • Gastronomie: Die Gastronomie darf ab dem 19. Mai wieder öffnen, das gilt aber nicht für die Nachtgastronomie. Für die Lokale gilt eine maximale Personenanzahl (Indoor maximal 4 Personen pro Tisch, Outdoor maximal 10 Personen). Die Sperrstunde ist um 22 Uhr.


  • Tourismus: In der Hotellerie gelten dieselben Bedingungen, wie auch in der Gastronomie: Maskenpflicht, Abstandsregelungen und eine maximale Personenanzahl. Besondere Regelungen gibt es für Wellnessbereiche (20 Quadratmeter pro Person).
    Gäste aus dem Ausland sind ab 19. Mai wieder willkommen (Bei Gästen aus Hochrisikogebieten müssen aber die Quarantänepflicht einhalten).


  • Kultur: Veranstaltungen dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen ausgetragen werden. Dabei gilt weiterhin die Maskenpflicht und eine maximale Auslastung der Besucheranzahl von 50 Prozent der Sitzplätze Indoor. (Indoor maximal 1.500 Personen/Outdoor maximal 3.000 Personen).


  • Sport: Bei Sportveranstaltungen gelten dieselben Bestimmungen, wie bei Kulturveranstaltungen. Es gilt eine Maskenpflicht und eine maximale Besucheranzahl (Indoor maximal 1.500 Personen/Outdoor maximal 3.000 Personen). Mannschaftssportarten und Kontaktsportarten. Indoor gilt auch die 20-Quadratmeter-Regel (20 Quadratmeter pro Spieler).


  • Schulen: Am 17. Mai kehren alle Schüler in Österreich in den Präsenzunterricht zurück.