Die Bundesregierung verkündete heute (23. April) die geplanten Öffnungsschritte für Mai. Ab dem 19. Mai dürfen die Gastronomie und Hotellerie wieder öffnen und Kultur- und Sportveranstaltungen können wieder stattfinden. Allerdings nur unter strengen Sicherheitskonzepten.

Bundeskanzler Sebastian Kurz appelliert allerdings weiterhin an die Bevölkerung, bis zu diesem Zeitpunkt die derzeit geltenden Maßnahmen weiter einzuhalten und vorsichtig zu sein.

Diese Öffnungsschritte gelten ab 19. Mai

Ab dem 19. Mai sind erste Öffnungsschritte geplant, das verkündete die österreichische Bundesregierung am 23. April. Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Sportveranstaltungen sollen dann gleichzeitig wieder öffnen. Allerdings unter strengen Sicherheitskonzepten: Grundvoraussetzung für den Zutritt wird der „grüne Pass“ sein. Das bedeutet, dass man entweder geimpft, getestet oder genesen sein muss, um Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen zu können. Außerdem gilt immer noch die Maskenpflicht Indoor und auch gewisse Gruppenbeschränkungen sind weiterhin einzuhalten.

Diese Maßnahmen gelten ab 19. Mai:

  • Gastronomie: Die Gastronomie wird ab dem 19. Mai wieder öffnen, das gilt aber nicht für die Nachtgastronomie. Für die Lokale gilt eine maximale Personenanzahl (Indoor maximal 4 Personen pro Tisch, Outdoor maximal 10 Personen). Die Sperrstunde ist um 22 Uhr.

  • Tourismus: In der Hotellerie werden dieselben Bedingungen gelten, wie auch in der Gastronomie: Maskenpflicht, Abstandsregelungen und eine maximale Personenanzahl. Besondere Regelungen gibt es für Wellnessbereiche (20 Quadratmeter pro Person).
    Gäste aus dem Ausland sind ab 19. Mai wieder willkommen (Bei Gästen aus Hochrisikogebieten müssen aber die Quarantänepflicht einhalten).

  • Kultur: Veranstaltungen dürfen nur mit zugewiesenen Sitzplätzen ausgetragen werden. Dabei gilt weiterhin die Maskenpflicht und eine maximale Auslastung der Besucheranzahl von 50 Prozent der Sitzplätze Indoor. (Indoor maximal 1.500 Personen/Outdoor maximal 3.000 Personen).

  • Sport: Bei Sportveranstaltungen gelten dieselben Bestimmungen, wie bei Kulturveranstaltungen. Es gilt eine Maskenpflicht und eine maximale Besucheranzahl (Indoor maximal 1.500 Personen/Outdoor maximal 3.000 Personen). Mannschaftssportarten und Kontaktsportarten. Indoor gilt auch die 20-Quadratmeter-Regel (20 Quadratmeter pro Spieler).

  • Schulen: Am 17. Mai kehren alle Schüler in Österreich in den Präsenzunterricht zurück.

Komplette Öffnung ab 1. Juli

Ab dem 1. Juli soll es dann zu weiteren Öffnung kommen. Ab dann dürfen auch Hochzeitsfeiern wieder stattfinden und die Nachtgastro, also Clubs und Bars dürfen ebenfalls wieder öffnen. Auch Vereinsfeiern sind ab 1. Juli wieder erlaubt.