In einem Erlass des österreichischen Bildungsministeriums heißt es nun, dass es ab 18. Mai eine Höchstgrenze von 18 Schülern pro Klasse geben wird. Mit dem Hochfahren der Schulen ab Mitte Mai soll es ja zu einem Schichtbetrieb in den Klassen kommen.

So müssen in der Regel alle Klassen in zwei gleich große Gruppen geteilt werden.

Maximal 18 Schüler pro Gruppe

Wird die maximale Anzahl von 15 bis 18 Schülern in einer Klasse nicht überschritten und können so die bestehenden Hygienemaßnahmen wie etwa ein Meter Abstand zwischen den Tischen eingehalten werden, muss man die Kinder nicht trennen. Das Ministerium empfiehlt den Schulen bei einer Teilung das „Drei plus zwei Tage“-Modell. Dabei soll es drei Tage Unterricht für die eine Gruppe und zwei Tage für die andere geben. In der Woche darauf umgekehrt. Von Schule zu Schule können aber auch andere, individuelle Modelle durchgeführt werden, allerdings nur „in Abstimmung zwischen Schulaufsicht und Schulleitung“.

Wird in der Schule eine andere Aufteilung gewählt, muss man aber dennoch auf berufstätige Eltern Rücksicht nehmen. So soll man etwa darauf achten, dass Geschwister keine unterschiedlichen Intervalle beim Schulbesuch haben. Gehen die Kinder in verschiedene Schulen, so sollen die Bildungsdirektionen sicherstellen, „dass die an den einzelnen Schulen praktizierten Modelle für die Gruppenbildung so aufeinander abgestimmt werden, dass es für Eltern und Erziehungsberechtigte zu keinen organisatorischen Schwierigkeiten kommt“. Sollte das doch der Fall sein, „sind nach entsprechender Rücksprache mit den Eltern und Erziehungsberechtigten geeignete Lösungen für die betroffenen Schüler zu finden“.

Kein Singen und Turnen für Schüler

Zwar soll der reguläre Stundenplan grundsätzlich eingehalten werden, Singen und Turnen ist aber künftig nicht erlaubt. So entfällt der Turnunterricht. Sonderregelungen gibt es nur für Sonderfirmen wie bei etwa bei Leistungssportschulen und Schulen mit Sportschwerpunkt. Der Musikunterricht kann hingegen stattfinden, die Schüler dürfen aber nicht singen. Auch in anderen Fächern wie beispielsweise in Religion muss man auf das Singen und Tanzen verzichten. Sonderregelungen gibt es auch hierbei in Schulen mit Musikschwerpunkt.

Nachmittagsunterricht an Oberstufe möglich

Eigentlich endet der Unterricht an den Volksschulen um 12:00 Uhr und an den AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen um 14:00 Uhr, zu diesem Zeitpunkt bereits begonnene Stunden können aber beendet werden. An den Oberstufen gibt es aber weiterhin den Nachmittagsunterricht. Für dieses Unterrichtjahr ausgesetzt ist aber die verschränkte Ganztagsschule. Nach Ende des Vormittagsteils soll man hier nur noch Betreuung anbieten. An den offenen Ganztagsschulen wird die Nachmittagsbetreuung normal weitergeführt.

Keine Schularbeiten mehr

Schularbeiten finden heuer keine mehr statt. Auch andere Leistungsfeststellungen wie etwa Tests soll man nur noch in Ausnahmefällen durchführen. Schüler, die eine bessere Note haben wollen, dürfen aber eine sogenannte „Wunschprüfung“ absolvieren. Nicht ausgesetzt sind hingegen Tests für Schüler in Deutschlassen. Diese entscheiden darüber, ob ein Kind in die reguläre Klasse wechseln darf. Den Testzeitraum verlängert man hier aber bis zum allerletzten Schultag.

Anders als zuvor bereits angekündigt, können Schüler in Volksschulen doch theoretisch durchfallen. Wie auch in allen anderen Schularten soll nun gelten, dass sie mit einem Nicht genügend automatisch aufsteigen, bei mehreren Fünfern entscheidet aber die Lehrerkonferenz darüber.