Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz kündigte im ORF-Sommergespräch am 31. August eine mögliche Verschärfung der Corona-Maßnahmen an. Bis 2. September soll die Situation „noch einmal final bewertet“ werden, so der Kanzler.

Grund für die Neubewertung sind die momentan steigenden Infektionszahlen.

Corona-Maßnahmen könnten am Mittwoch verschärft werden

Diese Woche gibt es eine neuerliche Einschätzung der Bundesregierung für den Herbst – „zumindest mit Appellen“, erklärte Kurz am 31. August im ORF-Sommergespräch. Die Situation will man bis zum Ministerrat am Mittwoch „noch einmal final bewerten“. Angesichts der steigenden Zahlen werde man aber wohl noch einmal einen Schritt machen. „Klar ist, worum es geht“, so Kurz. Etwa müsste man soziale Kontakte reduzieren und überall dort Masken tragen, wo der Abstand nicht eingehalten werden könne. Trotzdem betonte der Bundeskanzler die Hoffnung, dass man „in absehbarer Zeit zur Normalität zurückkehren werde“.

Skepsis gegenüber Lockerungen für Veranstaltungen

Eigentlich hätte es ab 1. September zu weiteren Lockerungsmaßnahmen bei Veranstaltungen kommen sollen. 5.000 Personen bei Indoor-Veranstaltungen, 10.000 im Freien. All das kommt nun ziemlich sicher nicht. Denn Kurz sieht den Lockerungen mit einer „gewissen Skepsis“ entgegen. Auch Schulschließungen könne er nicht ausschließen: „Wir wollen aber verhindern, dass es zu flächendeckenden Schulschließungen kommt.“ Garantie dafür könne er aber keine geben, betonte der Bundeskanzler.

Sebastian Kurz reagiert auf Kritik

Auf die Kritik von Verfassungsrechten an verschiedenen Corona-Maßnahmen er Regierung angesprochen, erklärte Sebastian Kurz, das Gesundheitsministerium habe sich „redlich bemüht“, Gesetze und Verordnungen nach „bestem Wissen und Gewissen“ auszuarbeiten. Auch der Verfassungsdienst sei eingebunden gewesen. Aber wenn man verschiedene Juristen frage, gäbe es immer unterschiedliche Meinungen, selbst beim Verfassungsgerichtshof. Ob man die zu Unrecht eingehobenen Strafen zurückbezahle, beantwortete Kurz nicht und verwies auf den Rechtsstaat, indem es „klare Regeln“ für solche Dinge gebe.