Nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt im November 2020 erhalten einige Opfer jetzt Schmerzensgeld. Bei dem Anschlag kamen vier Menschen ums Leben, 23 weitere wurden verletzt.

Den Opfern wurden Pauschalbeträge von 2.000 bis 12.000 Euro gegeben.

Insgesamt 100.000 Euro Pauschalbetrag als Schadensersatz

Bis Mitte Juli haben bisher 44 Personen Schadensersatz erhalten. Den Opfern steht das Geld nach dem Verbrecheropfergesetz zu. Anspruch auf Schadensersatz haben demnach alle Opfer, mit Verletzungen oder Gesundheitsschädigungen als Folge des Anschlags.

Unter den Anspruchsberechtigten sind sowohl Menschen mit körperlichen als auch psychischen Schädigungen durch den Anschlag am 2. November 2020. Wie viel die einzelnen Opfer erhalten, wird dabei individuell bemessen und bewertet.

Klage auf Schadensersatz vertagt

In den vergangenen Monaten wurde das Thema Schadensersatz für die Opfer des Terroranschlages immer wieder medial aufgegriffen. Erst im Mai erklärte die Mutter einer getöteten Studentin, dass sie gegen die Republik Österreich klagen wird. Die Mutter erhielt nach dem Anschlag 2.000 Euro nach dem Verbrechensopfergesetz. Medienberichten zufolge forderte sie danach Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro. Der Grund: Ihrer Ansicht nach gab es Fehler seitens der Republik im Vorfeld des Anschlages.

Wie die Mutter im Mai bekanntgab, konnte sie mit dem bisher erhaltenen Geld nicht einmal die Begräbniskosten sowie die Überführung ihrer Tochter bezahlen. Die Mutter lebt, wie ihre Tochter früher, in Bayern. Der Prozess wurde im Mai auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Grund: Es seien noch weitere Stellungnahmen von Anwälten und der Klägerin notwendig.