Die Schweiz verbietet ab 2020 das Schreddern von lebenden Küken. Bei der sogenannten Homogenisierung hatte man nämlich bisher männliche Tiere durch einen mechanischen Vorgang getötet.

Die Tierschutz-Verordnung passt man nun entsprechend an.

Tierschutz: Schweizer Bundesrat verbietet Homogenisierung

Am 23. Oktober beschloss der Schweizer Bundesrat, die sogenannte Homogenisierung zu verbieten. Bei diesem Vorgang tötet man männliche Küken durch einen mechanischen Vorgang. Das Schreddern der noch lebenden Tiere war bisher zwar noch erlaubt, kam aber nur mehr in den wenigsten Brütereien und nur im Ausnahmefall zum Einsatz. Anfang des Jahres forderte man den Bundesrat auf, diese Art der Tötung gänzlich zu verbieten.

Nach dem Beschluss des Bundesrats am Mittwoch passt man nun die Tierschutz-Verordnung entsprechend an. Für den Vollzug sind die Veterinärdienste zuständig. Sie stellen im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit sicher, dass man in den betroffenen Betrieben das Verbot einhält.

Situation in Österreich

Auch in Österreich wurden dieses Jahr immer mehr Stimmen laut, die Tötung von männlichen Küken zu verbieten. So hatte die Partei „Liste Jetzt“ schon seit Längerem ein gesetzliches Verbot des Küken-Schredderns gefordert. Jährlich werden alleine in Österreich etwa sechs Millionen männliche Küken direkt nach der Geburt vergast oder geschreddert, da sie keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen wie Masthähnchen.