Nach Wien, haben nun auch Niederösterreich und das Burgenland eine verlängerte Osterruhe bis 11. April verordnet. Grund sind die steigenden Corona-Zahlen und die drohende Überlastung der Intensivstationen.

Bereits seit heute (1. April) Mitternacht gelten verschärfte Regeln. Was genau das für uns bedeutet, haben wir hier zusammengefasst:

Ausgangsbeschränkungen und Treffen

Rund um die Uhr gelten im Osten bis 11. April Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur aus den schon von früheren Lockdowns bekannten Ausnahmegründen erlaubt. Etwa zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens oder aus beruflichen Zwecken bzw. zur körperlichen und psychischen Erholung. Auch die Treffen mit anderen sind eingeschränkt. Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen.

Reisen

Gleichzeitig zu den Ausgangsbeschränkungen soll die Aus- und Einreise in der Ostregion nur noch unter bestimmten Umständen möglich sein. Ein Ausweichen in andere Bundesländer zum Shoppen oder für den Friseurbesuch ist nicht erlaubt. Es soll am Osterwochenende eine „Aktion scharf“ der Polizei auf den Straßen geben, bei der auch auf Verstöße gegen die Corona-Regeln geachtet wird.

Geschäfte, Friseure etc.

Supermärkte, Apotheken und andere systemrelevante Geschäfte des täglichen Bedarfs haben weiterhin geöffnet. Der restliche Handel muss aber wieder zusperren. Die Warenausgabe im Zuge von „Click & Collect“ bleibt möglich. Die Produkte müssen aber im Freien ausgegeben werden. Körpernahe Dienstleister wie Friseure müssen ihre Türen bis 11. April vorerst ebenfalls schließen.

Freizeit

Freizeit- und Kultureinrichtungen, wie etwa Tierparks, Zoos und botanische Gärten sowie Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive – sind wieder geschlossen, die Gastronomie bleibt ebenfalls weiterhin geschlossen. Take-Away ist aber möglich. Auch im Sport wird es wieder strenger. Zusammenkünfte im Bereich Jugendsport und Jugendarbeit sind während der Osterruhe untersagt. Outdoor-Sportstätten dürfen aber weiterhin auch von Hobbysportlern benutzt werden, aber auch hier darf nur maximal ein Haushalt mit einer Person sporteln. Indoor-Sport bleibt verboten.

Wien verordnet FFP2-Maskenplficht im Freien

In Wien gilt zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht im Freien an beliebten Plätzen, wie etwa dem Donaukanal, dem Schweden- und dem Stephansplatz, dem Karlsplatz mit dem anschließenden Resselpark, sowie dem Maria-Theresien-Platz zwischen Kunst- und Naturhistorischem Museum. Die Polizei wird diese Plätze verstärkt kontrollieren.