In Niederösterreich sorgt derzeit die Werbung für eine Unterkunft für Entsetzen. Denn eine Privatzimmervermietung wirbt explizit als „Anti-Homo-Haus“ und diskriminiert dadurch ganz offen die LGBTQIA-Community.

Jetzt sollen rechtliche Konsequenzen folgen.

Private Unterkunft diskriminiert offen gegen Homosexuelle

„Mit Homosexualität, Pädophilie und Gender-Ideologie wollen wir nichts zu tun haben“, wirbt ein Quartier im Bezirk Krems für seine Unterkunft. Wer eines der zehn Zimmer mieten will, darf nicht offen homosexuell sein.

Eine Werbung, die derzeit landesweit für Aufregung sorgt. In den Sozialen Medien hagelt es Kritik gegen die diskriminierende Aussage. Sogar politische Parteien äußern sich dazu; der Parlamentsklub der SPÖ nennt es etwa einen „neuen Höhepunkt homophober Werbung in Österreich“.

Doch von der Kritik lässt sich der Betreiber nicht überzeugen. Er betont: „Das ‚Anti-Homo-Haus‘ wird bleiben. Das wird man mir nicht ausreden können.“ Seine Begründung: Er wolle „nichts mit AIDS oder Syphilis zu tun haben“. Als gläubiger Christ könne er Homosexualität, die er als „Philosophie“ bezeichnet, nicht mit seinem Glauben vereinbaren.

Einstellungen, die, wie auch die AIDS-Hilfe betont, sehr weit von faktischem Wissen entfernt sind und vermutlich eher durch diskriminierende Klischees und Stereotype entstanden sind.

„Anti-Homo-Haus“: Gesetzeslücke verhindert rechtliche Konsequenzen

Erste Konsequenzen zieht die Gemeinde in Niederösterreich, die die Unterkunft mittlerweile von ihrer Webseite gelöscht hat. Auch zahlreiche Buchungsplattformen haben dies bereits in der Vergangenheit getan.

Mehr kann derzeit jedoch nicht unternommen werden. Denn rechtlich kann gegen diese Werbung nicht vorgegangen werden. Schuld daran ist eine Gesetzeslücke im Gleichbehandlungsgesetz.

Denn dieses sichert den Schutz am Arbeitsplatz, „Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung in Österreich beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, wie eben Beherbergung“ seien jedoch nicht inbegriffen, erklärt die SPÖ. Weil der Betreiber zusätzlich als Privatperson vermietet und kein Hotelgewerbe betreibt, kann man ihm auch keine Gewerbeberechtigung entziehen.

Politik fordert Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes

Doch rechtliche Konsequenzen sollen jetzt ermöglicht werden – und zwar durch eine Gesetzesänderung. Denn wie die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft Sandra Konstatzky gegenüber dem ORF betont, muss die Gesetzeslücke geschlossen werden. „Ein Homo-Feindlicher ist gegenüber seinem Angestellten schadensersatzpflichtig, wenn dieser schwul ist. Dieser kann sich dann gegen die Schwulenfeindlichkeit wehren. Der Gast, der ausgeschlossen wird, kann das nicht.“

Sie fordert deshalb eine Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes auf weitere Lebensbereiche – eine Forderung, die die Gleichbehandlungsanwaltschaft übrigens schon seit Jahren stellt.

Dass diese durch den aktuellen Fall jedoch wieder Aufmerksamkeit bekommt, könnte die Änderung eventuell sogar beschleunigen. Das betont auch der SPÖ Parlamentsklub. Denn: „Dieser grausliche Fall zeigt einmal mehr, dass die Bundesregierung handeln und den Diskriminierungsschutz endlich gesetzlich verankern muss“, betont der SPÖ-LGBTIQ-Sprecher Mario Lindner.