Kandidatin Christin Okpara darf doch nicht ins Dschungelcamp einziehen! Der Grund: Laut RTL soll es „Unstimmigkeiten zum Impfstatus“ des Reality-Sternchens gegeben haben. Dafür rückt nun die TV-Bekanntheit Jasmin Herren nach.

Bereits vor dem Start der Show gibt es Drama!

Jasmin Herren zieht statt Christin Okpara ins Dschungelcamp

Am 21. Jänner startet endlich wieder das Dschungelcamp! Dieses Mal, trotz Omikron, in Südafrika. Doch für Christin Okpara ist das Dschungelcamp-Abenteuer bereits vorbei, noch bevor es richtig losgegangen ist. Das Reality-Sternchen ist raus! Aber Ersatz ist schon gefunden: Statt Christin zieht nun die ehemalige „Das Sommerhaus der Stars“-Kandidatin Jasmin Herren ein. Die Witwe von Willi Herren sei laut RTL bereits in Südafrika.

Jasmin Herren befand sich bereits als Ersatzkandidatin für die diesjährige Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ in Südafrika. Kaum vor Ort angekommen, hat sie dann erfahren, dass sie tatsächlich bald am Lagerfeuer sitzen darf.

Deshalb flog Christin raus

Der Grund für den kurzfristigen Austausch? Laut RTL haben sich „Unstimmigkeiten zum Impfstatus“ ergeben. Und diese seien „in der Kürze der Zeit nicht mehr zu klären“ gewesen, rechtfertigt sich der Sender.

„Diese Unstimmigkeiten reichen für uns aus, sofort Konsequenzen zu ziehen: Sie wird aus diesem Grund nicht am Dschungelcamp 2022 teilnehmen“, schreibt RTL weiters. „Bei einem Test in Südafrika wurden so geringe Antikörperwerte bei Christin gemessen, dass sie eigentlich gar nicht geimpft sein kann“, sagte ein Produktionsmitarbeiter zu „Bild“.

Impfung keine Voraussetzung für Teilnahme

RTL weißt allerdings auch darauf hin, dass eine Impfung gegen das Coronavirus keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 15. Staffel von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ sei. Es seien allerdings ein negativer PCR-Test vorzuweisen und die vorgeschriebene Quarantäne einzuhalten. Eine RTL-Sprecherin sagte gegenüber dem Nachrichtenportal „watson“: „Ob sie geimpft ist oder nicht, ist an der Stelle nicht das Problem. Es geht darum, dass der berechtigte Verdacht besteht, dass sie gegenüber der Produktion falsche Aussagen hinsichtlich der Impfung gegen das Coronavirus getroffen hat.“