Das Coronavirus breitet sich in Deutschland weiter aus. Um die Ansteckungsgefahr mit COVID-19 zu verringern, hat man nun in einigen Bundesländern zu drastischen Maßnahmen gegriffen.

Nordrhein-Westfalen entlässt etwa seine Kurzzeit-Häftlinge.

Wegen Coronavirus: NRW entlässt Häftlinge

Peter Biesenbach, der Justizminister von Nordrhein-Westfalen greift aufgrund der Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus zu einer etwas ungewöhnlichen Maßnahme. Der Politiker hat in einem Erlass die Justizvollzugsanstalten angewiesen, ihre Gefangenen, die eine kurze Haftstrafe von 18 Monaten verbüßen müssen, freizulassen. Die Regelung gilt allerdings nur für jene, die ohnehin Ende Juli entlassen wären. So betreffe die Verordnung etwa Häftlinge, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, weil die eine Geldforderung nicht zahlen konnten. Sie gelte aber nicht für Sexualstraftäter und schwere Gewalttäter sowie jenen Menschen, deren Abschiebung bevorstehe. Verurteilte Straftäter, deren Haft noch bevorstehe und die nur ein Jahr oder weniger absitzen müssen, sollen vorerst nicht festgesetzt werden.

„Wir brauchen Platz in den Haftanstalten, falls Strafgefangene an Corona erkranken“, erklärte Biesenbach die neue Regelung. Von 16.000 Zellen würden 1000 gebraucht, etwa für den Fall, dass Abteilungen unter Quarantäne gestellt werden müssten: „Gegenwärtig haben wir keinen Platz.“ Die Gefangenen müssten ihre Haft nach der Coronakrise aber fortsetzen. Bisher gab es in den Gefängnisse noch keinen Coronavirus-Fall.

Offenburg entlässt 50 Häftlinge

Auch Offenburg in Baden-Württemberg entließ vor Kurzem 50 Häftlinge. Laut der dortigen Justizvollzugsanstalt brauche man Platz, falls im Gefängnis ein Corona-Fall auftritt. Bei den vorläufig entlassenen handle es sich zudem um Insassen, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen konnten und eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.