Ab 29. Mai darf überraschenderweise wieder im großen Rahmen geheiratet werden. Das dürfte viele Paare, die ihre Hochzeiten noch nicht verschoben haben, freuen. Allerdings gelten bestimmte Maßnahmen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus gering zu halten.

Und so darf man sich in nächster Zeit das Jawort geben:

Bis zu 100 Leute erlaubt

Laut einer am 27. Mai veröffentlichten Novelle zu den COVID-19-Lockerungsmaßnahmen sind bei Hochzeiten nun bis zu 100 Gäste erlaubt. Hier sind aber Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, noch nicht einberechnet. An einem Tisch dürfen übrigens nur vier Leute sitzen.

Schutzmaskenpflicht bei Hochzeiten

Prinzipiell gilt aber eine Schutzmaskenpflicht. Befinden sich Personen der Hochzeitsgesellschaft demnach in einem Raum, muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Im Freiluftbereich gilt die Pflicht übrigens nicht. Auch am Tisch muss man die Maske nicht tragen.

Mindestabstand auf der Tanzfläche

Wer sich nun aber schon darauf freut, auf mehreren Hochzeiten zu tanzen, der sollte sich im Hinterkopf behalten, dass dabei der Mindestabstand einzuhalten ist. Denn zu Gästen, die nicht mit einem im gleichen Haushalt leben, muss man immer mindestens einen Meter Abstand halten. Zu Personen, die gemeinsam eine Unterkunft beziehen oder am gleichen Tisch sitzen, muss der Mindestabstand nicht eingehalten werden.

Wer jetzt auch verwirrt ist, der tanzt am besten einfach alleine…