Diese Kündigung sorgt im Netz gerade für großes Aufsehen. Wegen „sehr geringe Tastenaktivitäten“ im Homeoffice wurde eine Frau aus Australien nun aus heiterem Himmel entlassen – und das nach 18 Jahren Firmenzugehörigkeit!

Laut dem Unternehmen sei die Australierin während ihrer Arbeitszeit außerdem kaum erreichbar gewesen.

Frau wird nach 18 Jahren entlassen, weil sie im Homeoffice zu wenig getippt hat

Mal kurz in den Supermarkt hüpfen, die Wäsche waschen oder zwischendurch vielleicht sogar eine Kaffeepäuschen mit der BFF machen – im Homeoffice ist das jedenfalls möglich. Das Tolle an der Arbeit daheim ist ja, dass man sich die Zeit meistens selbst einteilen kann und nicht durchgehend vom Arbeitgeber kontrolliert wird.

Auch Suzie Cheikho aus Australien wusste die Vorzüge des Homeoffice lange Zeit zu schätzen. Doch nun wurde die Angestellte aus heiterem Himmel entlassen. Der Grund: das Unternehmen gab an, sie habe während ihrer Zeit im Homeoffice nicht genügend getippt. Ja, ihr habt richtig gelesen. Doch wie konnte ihre Firma überhaupt so genau wissen, wie viel sie gearbeitet hatte?

54 Tastenanschläge – pro Stunde

Wie unter anderem das australische Medium NewsAU berichtet, wurde das Ganze durch eine interne Überwachungssoftware auf dem Laptop der Angestellten aufgedeckt. Diese sei offenbar vorher auf Suzies Arbeitslaptop installiert worden. Die Daten enthüllten dann, dass die Australierin an 44 von 49 Tagen nicht die vorgeschriebene Arbeitszeit eingehalten hatte. Die erfassten Tastenanschläge pro Stunde waren minimal – kaum mehr als ein mittellanger Satz. Denn während der gesamten Überwachungszeit zeichnet das Programm durchschnittlich 54 Tastenanschläge pro Stunde auf. Es gab sogar Tage, an denen sie überhaupt nichts getippt haben soll.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Angestellte laut ihrem Arbeitgeber im Homeoffice telefonisch kaum erreichbar war. Für das Unternehmen ist das jedenfalls Beweis genug: Die Mitarbeiterin ist kaum ihrer Arbeit nachgegangen! Nach 18 Berufsjahren kündigt die Firma sie deshalb.

Frau hat „nie nicht gearbeitet!“

Als die Australierin mit den Vorwürfen konfrontiert wird, bestreitet sie diese und betont mehrmals, dass sie „nie nicht gearbeitet“ habe. Sie gibt lediglich zu, dass sie gelegentlich außer Haus sei, um Einkäufe zu erledigen. Sie war aber keinesfalls den ganzen Tag abwesend, erklärt sie. Suzie Cheikho will die Vorwürfe deshalb nicht einfach so auf sich sitzen lassen und legt gegen die Kündigung bei dem australischen Arbeitsgericht Fair Work Commission (FWC) Einspruch ein.

Trotz ihrer Bemühungen weist das Arbeitsgericht ihre Klage ab und urteilt, dass die vorgelegten Beweise ihre Arbeitsverweigerung eindeutig bestätigten. Das Gericht fällt ein hartes Urteil: „Die Klägerin wurde aufgrund gerechtfertigten Fehlverhaltens entlassen.“, heißt es in dem Bericht.

Dürfen Unternehmen ihre Mitarbeiter:innen im Homeoffice überwachen?

Die Entlassung wird nun in der Öffentlichkeit heiß diskutiert. Dass manche Unternehmen offenbar eigene Programme zur Mitarbeiterüberwachung installieren, sorgt für Aufmerksamkeit und Ärger. Aber falls auch ihr gerade ins Schwitzen kommt, können wir euch beruhigen: Im Gegensatz zu Australien und den USA ist eine solche Überwachungssoftware hierzulande nicht erlaubt. Einzige Ausnahme: Es besteht ein konkreter Verdacht auf eine Straftat.